zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

OGH: Kein gutgläubiger Fahrzeug-Erwerb ohne Einsicht in Urkunden für Typengenehmigung

OGH: Kein gutgläubiger Fahrzeug-Erwerb ohne Einsicht in Urkunden für Typengenehmigung

30. August 2016

|

2 Min. Lesezeit

|

News-Recht & Wissen

Wer ein Kraftfahrzeug kauft, muss jedenfalls in den Typenschein und bei nicht in Österreich typengenehmigten Fahrzeugen in die EG-Übereinstimmungsbescheinigung Einsicht nehmen. Das stellte der OGH fest, nachdem ein Fahrzeug ohne Ermächtigung verkauft wurde.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 8/30/2016

Ein Leasingunternehmen hatte ein Fahrzeug an einen Händler verleast, der es wiederum an einen anderen Händler verkauft hatte – und zwar ohne Ermächtigung. Letztlich landete das Fahrzeug bei der Klägerin. Es handelt sich in diesem Fall um ein sogenanntes vervollständigtes Fahrzeug im Sinn der EU-Richtlinie 2007/46/EG. Bei einem solchen Fahrzeug gibt es mehrere Hersteller (für das Fahrgestell und für den Aufbau). Jeder Hersteller stellt eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) aus. Für Fahrzeughändler ist es üblich, dass sie das COC 1 genau durchlesen und bei einem Hinweis auf das COC 2 dessen Vorlage verlangen.

Käufer hat Nachprüfungen anzustellen

Die Klägerin begehrte die Feststellung, dass sie Eigentümerin des Fahrzeugs sei. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Der Oberste Gerichtshof (8 Ob 73/16t) bestätigte diese Entscheidung. Es sei Sache des Käufers, sich durch Einsichtnahme in den Typenschein von der Rechtmäßigkeit des Besitzes seines Vorgängers bzw. von dessen Verfügungsbefugnis zu überzeugen. Wenn sich daraus nicht eindeutig die Berechtigung des Veräußerers ergebe, seien weitere Nachforschungen anzustellen. Speziell gelte dies auch im Kraftfahrzeughandel, weil Kraftfahrzeuge häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden.

Gebotene Sorgfalt vernachlässigt

Für Fahrzeuge ohne österreichische Typengenehmigung, also mit einer EG Betriebserlaubnis, wird der Typenschein durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, COC) im Sinn der Richtlinie 2007/46/EG ersetzt. Ein Käufer hat jedenfalls in den Typenschein Einsicht zu nehmen, was ebenso für das COC gilt. Die Vertreter der beteiligten Fahrzeughändler, so auch der Klägerin, haben das COC 1 auch tatsächlich durchgesehen. Bei Einhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt hätten sie ohne das COC 2 vom Ankauf des Fahrzeugs Abstand nehmen müssen. Die Voraussetzungen für einen gutgläubigen Eigentumserwerb durch die Klägerin liegen nicht vor.

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren

Kreuzfahrt: Preisminderung nach Kabinen-Upgrade

Kreuzfahrt: Preisminderung nach Kabinen-Upgrade

30.08.16

|

2 Min.

Altersvorsorge: Hausaufgaben machen, bevor es zu spät ist

Altersvorsorge: Hausaufgaben machen, bevor es zu spät ist

30.08.16

|

3 Min.

Sommerfest der g&o Gruppe in Mondsee

Sommerfest der g&o Gruppe in Mondsee

30.08.16

|

1 Min.

Dialog: Roadshow im September

Dialog: Roadshow im September

29.08.16

|

2 Min.

Alternative Kreditinstrumente: Institutionellen Investoren fehlt es an Know-how

Alternative Kreditinstrumente: Institutionellen Investoren fehlt es an Know-how

29.08.16

|

2 Min.

HDI und ÖAMTC küren „Österreichs sichersten Motorradfahrer 2016“

HDI und ÖAMTC küren „Österreichs sichersten Motorradfahrer 2016“

29.08.16

|

1 Min.

Fondsgebundene Lebensversicherung: Das sollten Makler beachten

Fondsgebundene Lebensversicherung: Das sollten Makler beachten

29.08.16

|

3 Min.

D.A.S.: Wenn Zahlungsausfälle Existenzen bedrohen

D.A.S.: Wenn Zahlungsausfälle Existenzen bedrohen

29.08.16

|

2 Min.

7 x 5 Credits für spannende Workshop-Themen

7 x 5 Credits für spannende Workshop-Themen

26.08.16

|

1 Min.

Cyberrisiken: Institut für Versicherungswirtschaft lädt zur Herbstveranstaltung

Cyberrisiken: Institut für Versicherungswirtschaft lädt zur Herbstveranstaltung

26.08.16

|

1 Min.

Streit zwischen Kunde und Versicherer: Krankenhausaufenthalt oder Kur?

Streit zwischen Kunde und Versicherer: Krankenhausaufenthalt oder Kur?

26.08.16

|

4 Min.

„Die staatliche Pension wird bestenfalls eine solide Grundsicherung darstellen“

„Die staatliche Pension wird bestenfalls eine solide Grundsicherung darstellen“

25.08.16

|

2 Min.


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)