Als Anreiz zur Nutzung leerstehender Betriebsgebäude beschloss der Nationalrat auf Initiative der Bundesregierung eine Änderung des § 6 Einkommensteuergesetz. Laut der Österreichischen Hagelversicherung hat die Gesetzesänderung folgenden Effekt: Wird nun ein leerstehendes Betriebsgebäude eines Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetriebes wegen Betriebsaufgabe vermietet, erfolgt die Überführung dieses Gebäudes aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen - wie auch bei Grund und Boden - zum Buchwert statt wie bisher zum Teilwert.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 11.07.2023
Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung:
"Durch die Beseitigung dieser bisherigen steuerlichen Benachteiligung bei der Nutzung von leerstehenden Gebäuden können diese wieder vermehrt wirtschaftlich genutzt werden. Das ist eine wichtige Maßnahme, neben beispielsweise dem Schutz besonders wertvoller Agrarflächen oder der Festlegung quantitativer Zielwerte für die tägliche Flächeninanspruchnahme, um die Zerstörung von Natur- und Lebensraum für Menschen, Tier und Pflanzen einzubremsen."
Laut Österreichischer Hagelversicherung, werden in Österreich täglich 11,5 Hektar Boden verbaut. Einen großen Anteil davon verursacht der Bau von Betriebsflächen mit einem jährlichen Zuwachs von 1.100 Hektar. Gleichzeitig stehen laut Umweltbundesamt in Österreich 40.000 Hektar Industrie-, Gewerbe- und Wohnimmobilien leer, was der Größe der Stadt Wien entspricht. Leerstand, den man durch die Revitalisierung im Kampf gegen die Bodenversiegelung sinnvoll nutzen könnte, so die Österreichische Hagelversicherung.
Foto oben: Dr. Kurt Weinberger, Vorstandsvorsitzender der Österreichischen Hagelversicherung
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