Neue Privat-Rechtsschutzprodukte beinhalten bei der D.A.S. ab sofort eine unlimitierte Kostenübernahme.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 02.07.2019
In den neuen Privatkunden-Produkten sichert die D.A.S. Rechtsschutz AG eine unlimitierte Kostenübernahme zu. Für vereinbarte Sonderleistungen gelten definierte Leistungsgrenzen. Die unlimitierte Kostenübernahme gilt für alle ab Juli 2019 neu geschlossenen Privat-Verträge automatisch. Eine Umstellung bestehender Privat-Rechtsschutz Kundenverträge ist nach einem Beratungsgespräch durch den D.A.S. Rechtsschutzberater oder D.A.S. Partnervermittler möglich. „Nicht nur D.A.S. Kunden und Personen mit Rechtsschutzbedarf, sondern auch Makler, Agenten und unsere Vertriebspartner werden von dieser Neuerung profitieren“, sagt Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstandes.
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