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Gericht: Keine Corona-Deckung aus Seuchen-BU

Gericht: Keine Corona-Deckung aus Seuchen-BU

09. Oktober 2020

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1 Min. Lesezeit

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News-Recht & Wissen

Die Corona-Krise hat über alle Branchengrenzen hinweg eine Spur der Verwüstung durch die österreichische Wirtschaft gezogen. Auch für UNIQA hatte die Pandemie weitreichende Auswirkungen. Obwohl aus der Seuchen-BU für reine Betretungsverbote keine Deckung besteht – wie jetzt auch das Handelsgericht Wien geurteilt hat, unterstützt die Versicherungswirtschaft gefährdete Unternehmen.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.10.2020

„Die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise ist eine generationenübergreifende Herkulesaufgabe. Zahlen belegen das: Die Wertschöpfung in der EU also das BIP ist im zweiten Quartal um 14 Prozent zurückgegangen! Das spürt jede Branche. UNIQA ist mit der heimischen Wirtschaft und ihren Unternehmen untrennbar verbunden. Im Zusammenhang mit Covid-19 hat UNIQA bereits 90 Millionen Euro an Kunden bezahlt“, sagt Kurt Svoboda (Foto), UNIQA CFO/CRO.

Wie Svoboda die Verantwortung der Versicherer, die Bedeutung des Gerichtsurteils, den Wiederaufbau nach Corona und das eigene Krisenmanagement sieht, lesen Sie in der AssCompact November-Ausgabe!

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