Finanzielle Risiken sind für freiberuflich oder selbstständig Tätige ein zentrales Thema. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Krankheit oder Sachschäden können zu einem ungewollten Betriebsausfall führen. Helvetia bietet mit der Betriebsunterbrechungsversicherung (BUFT) einen Schutzschirm.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.07.2021
Der tägliche Umsatz bleibt aus – und das bei fortlaufenden Fixkosten. Besonders Klein- und Mittelunternehmen (KMU) kann dies vor eine große Herausforderung stellen und schlimmstenfalls die Existenz der eigenen Firma gefährden. Dennoch muss Freiheit und Sicherheit nicht im Widerspruch stehen.
Mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich oder selbstständig Tätige kann das finanzielle Risiko einer teilweisen oder gänzlichen Betriebsunterbrechung so gering wie möglich gehalten werden. Sie sorgt für den Ersatz des entgangenen Betriebsgewinnes und deckt die fortlaufenden Fixkosten wie Miete, Gehälter oder Personalkosten. Damit sichert Helvetia im Unterbrechungsfall den Fortbestand des Betriebes.
Besondere Anforderungen brauchen besondere Lösungen
Zu Beginn des Jahres wurde mit den Neuerungen bei der Helvetia BUFT »Smart & Clever« nicht nur eine der umfangreichsten Deckungen am österreichischen Markt entwickelt, durch die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wird auch eine absolut individuelle Beratung und Risikoabdeckung ermöglicht. So können Einkommensverluste bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit ausgeglichen werden. Die Versicherungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung wird individuell an betrieblichen Bedürfnisse angepasst und richtet sich nach der Höhe des Deckungsbeitrages.
3 Highlights aus der aktuellen BUFT
Versicherungsschutz bei Informationssicherheitsverletzung
Mit steigendem Risiko durch mögliche Hacker-Angriffe gewinnt auch die Absicherung gegenüber Cyberrisiken immer mehr an Bedeutung. Die Zerstörung oder der Diebstahl von Daten können direkte Schäden an der Unternehmens-Infrastruktur hervorrufen. Die Helvetia BUFT deckt Betriebsunterbrechungen aufgrund Beeinträchtigung von elektronischen Daten oder informationsverarbeitenden Systemen des Versicherungsnehmers mit einer Haftungszeit von 3 Tagen.
Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen
Nicht nur rein technische Schäden können eine Betriebsunterbrechung verursachen. Auch die Natur kann Unternehmen gewaltige Probleme bereiten. Sturm, Hagel und Überschwemmungen sorgen neben beträchtlichen Sachschäden auch für Produktionsausfälle oder stören die Lieferketten. Mit der Helvetia BUFT kann eine Absicherung gegenüber Gefahren durch Elementarereignissen gewährleistet werden. Auch hier ist eine gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung bis zu 3 Tagen versichert.
Arbeitsunfähigkeit ab 50% bei Krankheit oder nach Unfall
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können eine lange Arbeitsunfähigkeit mit sich bringen – die Fixkosten des Unternehmens laufen jedoch gnadenlos weiter, darüber hinaus kann auch ein beträchtlicher Verdienstentgang entstehen.
Die Helvetia BUFT leistet bereits bei einer Arbeitsunfähigkeit ab 50% bei Krankheit oder nach einem Unfall, auch wenn diese zu keiner vollständigen Betriebsunterbrechung führt, Ersatz. Die Tagesentschädigung entspricht anteilig dem tatsächlichen Grad der Arbeitsunfähigkeit.
„Eine Betriebsunterbrechungsversicherung bietet für freiberuflich oder selbstständig Tätige ein hervorragendes Sicherheitsnetz – so müssen Notlagen nicht sofort Schiffsbruch bedeuten.“, so Alexander Neubauer, Leiter Partnervertrieb Helvetia.
Foto oben: Alexander Neubauer, Leiter Partnervertrieb Helvetia
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