Die ARAG Rechtsschutzversicherung hat sich das Thema rechtliche Aufklärung und Beratung zum Thema Hasspostings zum Ziel gemacht und klärt dazu über das neue Mandatsverfahren auf. Das neue Verfahren bietet Betroffenen die Möglichkeit, Inhalte schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte erheblich beeinträchtigt werden.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 06.05.2022
Die EU-Institutionen haben sich auf strengere Regeln für Internetkonzerne wie Google und Amazon geeinigt. Wie EU-Kommission und Parlament mitteilten, verständigten sich ihre Unterhändler mit den Mitgliedstaaten auf den sogenannten Digital Services Act (DSA). Mit dem Gesetz über digitale Dienste müssen Onlineplattformen künftig verstärkt gegen Hass- und Falschnachrichten und andere illegale Inhalte vorgehen.
„Verbale Übergriffe online werden immer häufiger und deren Auswirkungen können massiv sein“, so Birgit Eder (CEO ARAG Österreich). Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Man sollte durchaus rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.“
Hasspostings muss man ernst nehmen und es gibt Hilfe. Ganz wesentlich ist hier eine neue gesetzliche Möglichkeit sich zu wehren – das neue Mandatsverfahren. Der Zugang zum Recht soll dadurch vereinfacht und beschleunigt werden. ARAG stellt das Formular für die Einleitung dieses Verfahrens auf der der ARAG-Hompage zur Verfügung, gemeinsam mit einer Ausfüllanleitung und viel rechtlichem Know-how. „So können wir auch Betroffenen, die nicht bei ARAG versichert sind, den Zugang zum Recht erleichtern.“
Was sind Hasspostings?
„Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Hasspostings können unterschiedlich sein und können verschiedene Straftatbestände erfüllen wie etwa Verleumdung, Verhetzung, üble Nachrede oder Beleidigung“, erklärt Eder.
Wichtig sei es, so Eder, das Posting zu dokumentieren und den Täter darauf hinzuweisen, dass er sich strafbar macht. „Das schreckt ab. Abhilfe schafft auch das neue Mandatsverfahren.“
Was ist das neue Mandatsverfahren, wozu nützt es und wie funktioniert es?
Laut Eder handele es sich um ein Rechtsverfahren, das Betroffenen die Möglichkeit gebe, Inhalte (z.B. Texte, Beiträge, Bilder) schnell und kostengünstig aus dem Internet zu entfernen, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte (z.B. Ihre Ehre, Ihr Ansehen oder Ihr Privatleben) erheblich beeinträchtigt werden. „Auch wenn Ihnen über einen Messaging-Dienst (z. B. WhatsApp, SMS, private Nachrichten auf Facebook) rechtsverletzende Inhalte zugesendet wurden, können Sie im neuen Mandatsverfahren verlangen, dass dies verhindert wird“, erläutert Eder.
Das Verfahren beschränke sich auf diese vorsorgliche Maßnahme, weiß Eder. Im neuen Mandatsverfahren entscheide das Gericht nicht mit einem Urteil, sondern mit einer sogenannten Unterlassungsverfügung. „Dies beschleunigt den Vorgang erheblich. Das Gericht entscheidet grundsätzlich ohne vorherige mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Angeklagten“, so Eder.
Das Gericht prüft die Klage und wenn die Gegenseite keine Einwendungen erhebt wird der Auftrag zur Unterlassung rechtskräftig. „Das heißt das Posting muss entfernt werden. Der Auftrag zur Unterlassung ist dann rechtskräftig, das bedeutet das Entfernen des Postings kann mit rechtlichen Mitteln erzwungen werden“, führt Eder aus.
Foto oben: Birgit Eder, CEO ARAG Österreich
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