zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Bauherrnklausel auch auf Umschuldungen anzuwenden

Bauherrnklausel auch auf Umschuldungen anzuwenden

29. November 2023

|

1 Min. Lesezeit

|

OGH-News

7Ob112/23f

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Auch Streitigkeiten aus einem infolge einer Umschuldung in Anspruch genommenen Anschlussdarlehen sind vom Ausschluss umfasst, dient doch auch die Umschuldungsfinanzierung in der Wurzel der Finanzierung des Bauvorhabens. Der dargestellte Zweck des Risikoausschlusses ändert sich durch eine Umschuldung hingegen nicht. Ließe man den Risikoausschluss lediglich aufgrund der Tatsache einer Umschuldung unangewendet, bestünde eine entsprechende Umgehungsgefahr.

Die Klausel ist nicht intransparent nach § 6 Abs 3 KSchG. Die Klausel ist auch nicht ungewöhnlich nach § 864a ABGB und gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.

versdb 2023, 67
Rechtsschutz
7Ob112/23f

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)