Im zweiten Teil des Webinares „Berufsrecht für Versicherungsmakler“ am 11. Februar wird Mag. Dr. Klaus Koban unter anderem über den Status und Entwicklungen zur rechtlichen Positionierung des Versicherungsmaklers in Richtung der Versicherungsunternehmen berichten.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 01.02.2021
Zunächst wird Mag. Dr. Klaus Koban, MBA, Geschäftsführer der Koban Südvers Group, nochmals den Status und die Positionierung des Versicherungsmaklers diskutieren. „Insbesondere durch die IDD und delegierte Verordnungen hat der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsunternehmen neue Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist zu prüfen, inwieweit damit die Position des Versicherungsmaklers als Bundesgenosse des Versicherungsnehmers in Frage gestellt wird, bzw. inwieweit er sich damit in die Sphäre des Versicherers hineingezogen wird. Eine klare Abgrenzung der Rechtsverhältnisse im Doppelrechtsverhältnis (einerseits zum Versicherer und andererseits zum Versicherungsnehmer) ist notwendig und erforderlich!“, erläutert Dr. Koban.
Diese Positionierung ist, laut Dr. Koban, auch im Beratungsprozess des Versicherungsmaklers klar herauszuarbeiten. „Auf der einen Seite hat der Versicherungsmakler die Pflichten nach §§ 27, 28 MaklerG gegenüber dem Versicherungskunden einzuhalten. Andererseits muss er die Pflichten nach § 29 MaklerG sowie die durch die IDD neu eingeführten Informations- und Offenlegungsverpflichtungen im Produktvertrieb dem Versicherer gegenüber erfüllen. Der Versicherer selbst ist verpflichtet die Produktinformationsverpflichtungen, den zielmarktgerechten Verkauf sowie den dazugehörenden Wünsche-und-Bedürfnis Test zu gewährleisten“, so Dr. Koban.
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Berufsrecht für Versicherungsmakler Teil 1 mit Prof. Mag. Erwin Gisch
Der 1. Teil der AssCompact Live TV Sendung „Berufsrecht für Versicherungsmakler“ mit Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler, findet am 4. Februar 2021 statt. Der Experte spannt in seinem Webinar einen weiten Bogen: Von den aktuellen Themenstellungen anlässlich der in vielen Bundesländern in der jüngeren Vergangenheit stattgefundenen Betriebsprüfungen durch die Gewerbebehörden, über einen Überblick zum neuen Pflichtenkreis im Rahmen des Themenkomplexes „sustainable finance“ bis hin zu einem Ausblick in die Themenkreise, die die EU für Versicherungsvermittler in den nächsten Jahren aufbereitet.
„Zu den Berufspflichten der Versicherungsmakler, die von den Gewerbebehörden ‚gerne‘ und regelmäßig überprüft werden gesellen sich neue Nachhaltigkeits-Themen, denen sich die EU verschrieben hat und die auch vor den Maklern nicht Halt machen – in rund einem Monat bringen diese nämlich einen neuen, zusätzlichen Pflichten-Kanon mit sich“, beschreibt Prof. Gisch die wesentlichen Webinar-Inhalte, um dann weiter auszuführen: „Mit den Offenlegungsgeboten bezüglich Nachhaltigkeitsrisken wird ein völlig neues Kapitel an Vermittlerpflichten aufgeschlagen, die man nicht nur kennen, sondern vor allem bald auch einhalten muss“.
„Last but not least gilt folgendes“, so Gisch abschließend, „der alte Satz ‚Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr‘, ist längst passé. Heut gilt vielmehr: Die Welt der Regularien dreht sich immer schneller. Wer als Versicherungsmakler nicht permanent (dazu)lernt, riskiert nicht nur unangenehme Haftungssituationen, sondern mitunter auch seinen Gewerbeschein.“
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Foto oben: Mag. Dr. Klaus Koban
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