Streitigkeiten mit Vermietern und Nachbarn sind nicht nur im Privatbereich sehr häufig. Auch Firmen sind davon oft betroffen. Ein Betriebsstätten-Rechtsschutz hilft Unternehmern und Unternehmerinnen dabei, Rechtskonflikte rund um den eigenen Geschäftsstandort aus der Welt zu schaffen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 20.07.2021
Auch wenn viele Firmen immer häufiger Homeoffice-Lösungen nutzen, sind die meisten Unternehmen weiterhin auf Büroräumlichkeiten und Geschäftslokale angewiesen.
Streitigkeiten mit dem Vermieter oder den Nachbarn müssen daher schnell geklärt werden, um den Geschäftsbetrieb nicht zu stören.
Wann hilft der Betriebsstätten-Rechtsschutz?
Die D.A.S. Rechtsschutz AG bietet Firmenkunden den Betriebsstätten-Rechtsschutz, mit dem gewerblich genutzte Immobilien umfassend abgesichert sind.
In diesen Beispielfällen schützt der Betriebsstätten-Rechtsschutz:
- Der Verpächter möchte den Pachtzins erheblich erhöhen – obwohl es im Vertrag anders vereinbart war
- Eine Baustelle stört den Geschäftsbetrieb, die betroffene Unternehmerin will eine Mietzinsreduktion durchsetzen
- Manuel H. ist selbstständiger Tischler und mietet ein neues Geschäftslokal an. Er hat eine Frage zu seinem Mietvertrag. Die Juristinnen und Juristen der D.A.S. Rechtsberatung stehen ihm mit ihrer Expertise zur Verfügung
- Weil Anrainer unerlaubt auf ihrem Firmenparkplatz parken, will die Friseurin Beate K. Besitzstörungsklage einbringen
- Der Betriebsinhaber eines Supermarkts hat Probleme mit einem Wohnungseigentümer seines Hauses, der den Müllraum unerlaubterweise mitbenützt
- Die Geschäftsführerin Simone F. muss sich gegen eine Unterlassungsklage ihrer Nachbarin wehren
Für welche Immobilien gilt der Betriebsstätten-Rechtsschutz?
Der Betriebsstätten-Rechtsschutz der D.A.S. Rechtsschutz AG gilt für alle gewerblichen Immobilien, die vom versicherten Betriebsinhaber selbst genutzt werden. Ganz egal, ob die Liegenschaft gekauft, gepachtet oder gemietet wurde. Dazugehörige Garagen, Abstellplätze und nicht überdachte Flächen sind ebenfalls inkludiert.
Weitere Informationen unter www.das.at/Firmenrechtsschutz/Betriebsstatten
PS: Im Übrigen wurde der Firmen-Rechtsschutz der D.A.S. gerade erst mit dem VersicherungsAwardAustria im „Betriebsrechtsschutz“ ausgezeichnet.
Bild: ©successphoto – stock.adobe.com
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