Der Rechtsschutzspezialist D.A.S. bietet erstmals umfassende Rechtsschutzdeckung für Funktionäre von Vereinen. Somit können sich künftig auch Vertreter der 120.000 österreichischen Vereine vor Rechtsstreitigkeiten absichern.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 07.07.2015
Der Rechtsschutzspezialist D.A.S. bietet erstmals umfassende Rechtsschutzdeckung für Funktionäre von Vereinen. Somit können sich künftig auch Vertreter der 120.000 österreichischen Vereine vor Rechtsstreitigkeiten absichern. Bisher gab es nur die Möglichkeit, dass Funktionäre bei einer Vereinsrechtsschutzversicherung mitversichert waren. Der Funktionär selbst hat damit jedoch bei Konflikten im Regelfall keine rechtliche Unterstützung. D.A.S. schließt diese Lücke.
Rund 15 Millionen unentgeltliche Arbeitsstunden pro Woche leisten drei Millionen Vereinsfunktionäre in rund 120.000 Vereinen in Österreich. Durch diesen Einsatz werden die unterschiedlichsten Lebensbereiche abgedeckt; vom Sozial- und Gesundheitswesen über den Sport- und Freizeitbereich, Kulturinitiativen, Natur- und Umweltschutz, bis hin zu Aktivitäten im Bereich Nachbarschaftshilfe oder Unterstützungstätigkeiten im Alltag.
„Der Einsatz von Eigenverantwortung und ehrenamtlichem Engagement ist besonders wichtig“, sagt Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG (im Bild). „Leider sind auch Vereine von Rechtsstreitigkeiten betroffen. Es passiert dabei immer wieder, dass neben dem Verein auch Funktionäre rechtlich belangt werden können. Die meisten bisher am Markt erhältlichen Vereins-Rechtsschutzversicherungen bieten deshalb eine Mitversicherung ihrer Funktionäre an“, so Kaufmann.
Problematisch ist die Situation, wenn es Rechtsstreitigkeiten gibt. „Denken Sie etwa an die Situation, wenn behauptet wird, dass ein Funktionär Vereinsgelder entgegen dem Vereinszweck verwendet hat oder ihm vorgeworfen wird, dass er beim letzten Zeltfest Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt hat“, so Kaufmann. „In diesem Fall hätten bisherige Rechtsschutzdeckungen keine rechtliche Unterstützung gebracht.“
Aus diesem Grund bietet die D.A.S. nun einen Rechtsschutz für Funktionäre mit eigenem Deckungsanspruch und umfassenden Versicherungsschutz im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes an.
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