Muss eine Hundehalterin dafür haften, wenn sie ihren Hund zurückpfeift und aufgrund dessen Pferde durchgehen und einen Reiter abwerfen? Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe fällte zu dieser Frage jüngst eine Entscheidung.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 12.09.2017
Der Kläger und seine Begleiterin waren bei einem Ausritt auf Pferden unterwegs. Die beklagte Frau ging mit ihrem freilaufenden Hund Gassi, der den Pferden folgte. Mithilfe einer Hundepfeife kam der Hund zurück, allerdings gingen die Pferde durch und warfen den Kläger und seine Begleitung ab. Nach Ansicht des Reiters scheuten die Pferde aufgrund der Pfiffe und des herannahenden Hundes. Deshalb hafte die Hundehalterin für die beim Sturz erlittenen Verletzungen. Daraufhin zahlte die Haftpflichtversicherung der Beklagten 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Kläger. Dieser forderte per Klage weitere 4.000 Euro Schmerzensgeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für alle Unfallfolgen haften müsse.
Einsatz der Pfeife angemessene Reaktion
In der Vorinstanz wurde für die Unfallfolgen eine Haftungsquote in Höhe von 30% festgelegt. Das OLG (7 U 200/16) sah die Pfiffe mit der Hundepfeife als angemessene und naheliegende Reaktion der Beklagten auf das Verhalten des Hundes an. Eine Schreckreaktion verursacht durch die Pfiffe konnte nicht nachgewiesen werden. Die Haftung der Hundehalterin für die Folgen des Unfalls sei ebenfalls ausgeschlossen. Der Kläger habe keinen Beweis dafür erbracht, dass die Pferde wegen des Hundes durchgegangen seien. Die Reaktion der Pferde wurde vielmehr ausgelöst durch die Pfiffe mit der Hundepfeife. Das Einsetzen dieser war in der vorliegenden Situation allerdings sozialadäquat.
Quelle: AssCompact Deutschland; bearbeitet durch Redaktion Österreich
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