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Haftungsstreit nach Sturz in Bus

Haftungsstreit nach Sturz in Bus

11. Juni 2019

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1 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Wegen einer starken Bremsung kam eine 75-Jährige im Bus zu Sturz. Ihre Klage auf Schadenersatz blieb vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) erfolglos: Fahrgäste seien verpflichtet, sich während der Fahrt stets sicheren Halt zu verschaffen.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 11.06.2019

Die 75-jährige, rüstige und in keiner Weise gebrechliche Klägerin stieg an einer Haltestelle in einen Linien-Obus. Als sie einen Sitzplatz einnehmen wollte, lockerte sie ihren Haltegriff und wollte zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen. Der Busfahrer bremste stark, wodurch die Frau zu Sturz kam und sich verletzte. Ein entgegenkommendes Auto scherte plötzlich und ohne zu blinken aus, um einen anderen Pkw zu überholen. Der Busfahrer war zu einer stärkeren Bremsung gezwungen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden.

Die Frau klagte den Busfahrer und den Halter des Obusses auf mehr als 9.000 Euro Schadenersatz. Erst- und Berufungsgericht wiesen die Klage ab, da für den Busfahrer ein unabwendbares Ereignis vorgelegen habe. Der OGH (2 Ob 45/19k) schloss sich dieser Entscheidung an.

Fahrgäste müssen für eigene Sicherheit sorgen

Auch ein umsichtiger und äußerst sorgfältiger Busfahrer hätte das Bremsmanöver nicht verhindern können. Mit der Abfahrt aus der Haltestelle müsse der Busfahrer nicht so lange zuwarten, bis alle Fahrgäste die Plätze eingenommen hätten. Er dürfe damit rechnen, dass die Fahrgäste entsprechend den Allgemeinen Bedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr die zur Eigensicherung nötigen Vorkehrungen treffen würden. Die Revision der Klägerin war daher abzuweisen.

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