ÖVM-Mitgliedsbetriebe können jetzt kostenfrei ein Rechtsservice in Anspruch nehmen – eine Kooperation mit der Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS)–Liechtenstein in exklusiver Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Vogl.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 27.03.2020
MaklerInnen kennen es aus ihrer täglichen Arbeit: Kündigungen oder Dauerrabatt-Forderungen werden abgelehnt, die Versicherungen bieten eine Entschädigung an, die nicht den Reparaturkosten für das KFZ entspricht … Das sind nur ein paar von unzähligen Beispielen, die den MitarbeiterInnen von Maklerunternehmen das Leben erschweren.
„Treffende Argumente werden oft nicht behandelt oder vom Tisch gewischt – vorgelegte Unterlagen werden teilweise ignoriert. Obwohl wir MaklerInnen 100%ig im Recht sind, geben wir oft zähneknirschend auf“, weiß Alexander Punzl, Vorstandsvorsitzender des ÖVM. „Oft sind die Beträge zu gering oder eben das Anliegen nicht bedeutend genug, um sich auf die Rechtsschutzversicherung zu berufen.“
Der ÖVM-Rechtsservice sorgt für Sicherheit
Genau hier setzt der ÖVM mit seinem Rechtsservice an, das Mitgliedbetrieben kostenfrei zur Verfügung steht. Angeboten wird er in Kooperation mit der Erste Allgemeine Schadenshilfe AG (EAS) – Liechtenstein in einer exklusiven Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Vogl. Vorerst befristet bis Ende 2020 checkt der ÖVM mittels seiner Partner die jeweilige rechtliche Situation. Dazu füllt eine Mitarbeiter eines Mitgliedsbetriebes eine Checkliste aus, downloadbar auf der ÖVM-Website.
Durch eine konzentrierte Sammlung von Informationen und Unterlagen soll die außergerichtliche Vorkorrespondenz dadurch zwischen Makler, Kunde und Rechtsanwalt auf ein Minimum reduziert werden. Gleichzeitig soll der Rechtsanwalt, über das notwendige Material für eine rasche (Mahn-)Klage parat haben.
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