Vor rund einem Jahr hatte der VKI im Auftrag des Sozialministeriums eine Sammelklage gegen die Nürnberger Versicherung AG Österreich eingebracht. Nun konnten sich beide Parteien auf einen Vergleichslösung einigen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 07.12.2020
Nach den Grundsatzentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und des Obersten Gerichtshofes (OGH) steht den Versicherungsnehmern bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu. Der VKI ist der Auffassung, dass der Spätrücktritt der betroffenen Kunden zulässig war und den Konsumentinnen und Konsumenten im Wesentlichen die Prämien samt Zinsen zurückzuzahlen sind. Die Nürnberger Versicherung AG Österreich ist aufgrund der oben zitierten Entscheidungen der Ansicht, dass die Ansprüche unbegründet sind. Trotz dieser unterschiedlichen Rechtsauffassungen bezüglich der Fehlerhaftigkeit der Rücktrittsbelehrungen konnte nach dem Prozessauftakt vor dem LG Salzburg nun eine vergleichsweise Lösung im Sinne der Kunden erzielt werden. Nach Abzug der mit dem Verfahren verbundenen Kosten sowie der Quote für den Prozesskostenfinanzierer erhalten die Betroffenen einen Teil der geleisteten Prämienzahlungen erstattet.
Seitens des VKI und der Nürnberger wird die Einigung begrüßt. „Diese Vergleichslösung vermeidet ein langwieriges und aufwendiges Verfahren und bringt eine zeitnahe Lösung für die Betroffenen. Die Konsumentinnen und Konsumenten erhalten einen Teil der Forderung zurück“, erklären Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI und Dr. Anton Steinbrecher, Leiter Recht der Nürnberger Versicherung AG Österreich.
Bild: © Gerhard Seybert, all rights reserved
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