Die Anfang Januar in Kraft getretene EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II sowie die kürzlich angekündigten Maßnahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA sollen für mehr Transparenz und besseren Anlegerschutz im Bereich der Finanzdienstleistungen sorgen. Aus Sicht des Online-Brokers GKFX ist es bis dahin noch ein weiter Weg.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 6/12/2018
Investoren fehlt nach wie vor die echte Vergleichbarkeit verschiedener Broker. Ein Beispiel dafür ist die nicht vorhandene behördliche Standardisierung der Eignungstests für Neukunden, die Online-Broker im Zuge von MiFID II durchführen müssen. Nur eine Vereinheitlichung durch die Behörden würde sicherstellen, dass die Maßnahme ihren Zweck wirklich erfüllt und für Transparenz bei allen Anbietern sorgt.
Auch Online-Broker wie der Anbieter GKFX waren gefordert, zu reagieren. Doch auch nach der Umsetzung bleiben einige Fragen offen. Es fehlen beispielsweise Transparenzbestimmungen zum Thema Gebühren, die für Verbraucher zum Teil verwirrend und nur schwer nachzuvollziehen sind. Auch die Eignungstests, die der Kunde jetzt beim Eröffnen eines Trading-Kontos absolvieren muss, hält man bei GKFX für nicht ausgegoren, obwohl man diesen Test selbst gewissenhaft gestaltet und laufend evaluiert. „Die Einführung dieser Eignungstests halten wir für sinnvoll und richtig. Da es seitens der Aufsichtsbehörden aber keine einheitlichen Regeln gibt, stellt sich die Frage, wie sämtliche Broker der Anforderung vergleichbar nachkommen sollen“, sagt Arkadius Materla, Country Executive für Österreich und Deutschland bei GKFX (im Bild oben).
Eignungstests als Eingangshürde
Die Apropriateness-Tests sind im Sinne des Kundenschutzes verpflichtend. Sie sollen dem Broker zeigen, ob ein Kunde genug von der Materie versteht, um die Voraussetzungen zum Traden zu erfüllen. Diese Eignungsbeurteilung, wie von MiFIDII gefordert, sorgt jedoch branchenweit eher für Verwirrung denn für Klarheit. Die Beurteilung soll dafür sorgen, dass Kunden, die für das entsprechende Produkt nicht die Voraussetzungen erfüllen, identifiziert und gegebenenfalls abgelehnt werden.
„Bei einer Ablehnung sollte ein Kunde verstehen, dass er aufgrund einer objektiven Einschätzung der fehlenden Voraussetzungen abgelehnt worden ist. Da es aber keinen einheitlichen branchenweiten Eingangstest gibt, wird ein abgelehnter Kunde sein Scheitern damit erklären, dass der Broker ihn nicht will. Er wird sich dann bei anderen Wettbewerbern umschauen, bis er einen Test gefunden hat, der ihn als Trader zulässt“, skizziert Materla ein Szenario, das mit der Richtlinie MiFID II ganz bestimmt nicht beabsichtigt wurde. GKFX spricht sich daher für einen einheitlichen Wissenstest für Neukunden aus, der nicht nur eine stärkere Schutzfunktion hätte, sondern auch die Vorgehensweise aller Anbieter transparent macht.
Drum prüfe, wer sich bindet
„Als Kunde sollte man sich fragen, wie ernst es ein Anbieter mit dem Schutz der Kunden meint, wenn er sie mit einem Alibi-Test durchwinkt“, gibt Materla zu bedenken und versichert: „Wer unseren Wissenstest besteht, weiß was er tut und hat sich mit dem Traden auseinandergesetzt.“
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren