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Pflegeregress abgeschafft - warum private Vorsorge wichtig bleibt

Pflegeregress abgeschafft - warum private Vorsorge wichtig bleibt

27. Februar 2018

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Auch wenn der Pflegeregress abgeschafft wurde, bleibe die private Pflegevorsorge unverzichtbar. Das betont die NÜRNBERGER Versicherung in einer Aussendung. Denn der Großteil der Pflegebedürftigen wolle zuhause betreut werden.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 27.02.2018

Seit Anfang 2018 kann der Staat bei der Unterbringung in eine staatliche Pflegeeinrichtung nicht mehr auf das Privatvermögen der betroffenen Person zugreifen. Die private Pflegeversicherung ist für die NÜRNBERGER damit aber nicht vom Tisch. „Das Thema Pflege wird in der öffentlichen Diskussion sehr oft mit der Unterbringung und Betreuung von Pflegebedürftigen in stationären Heimen verbunden. Doch die Praxis sieht zumeist anders aus“, sagt Kurt Molterer, Vorstandsvorsitzender in der NÜRNBERGER Versicherung Österreich. So werden in Österreich laut einem FORBA-Forschungsbericht mehr als 80% der Pflegebedürftigen zuhause betreut. Jeder zweite Pflegegeldbezieher wird von der Familie gepflegt, knapp ein Drittel von mobilen Diensten oder einer 24-Stunden-Betreuung.

Nur jeder Fünfte will in betreute Einrichtung

Rund 70% der Österreicher halten die häusliche Pflege für die ideale Betreuungsform, wie eine Umfrage der NÜRNBERGER aus 2015 zeigt. Jeder Fünfte könnte sich ein Leben in einer betreuten Einrichtung vorstellen, nur 9% denken dabei an ein Pflegeheim. Gerade in niedrigen Pflegestufen werden jedoch die Kosten für Pflege und medizinische Maßnahmen die staatlichen Leistungen überschreiten. Hier kommt die private Pflegeversicherung zum Einsatz.

Bei der NÜRNBERGER richtet sich die Rentenhöhe dabei nach dem Ausmaß der Pflegebedürftigkeit, der entsprechenden Leistungsstufe und dem vereinbaren Leistungsprozentsatz. Zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit wird das für den Kunden vorteilhaftere Kriterium herangezogen: ein Punktesystem für alltägliche Verrichtungen oder die gesetzlichen Pflegestufen. Auch Autonomieverlust durch Demenz ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Die Pflegerente ist außerdem mit dem Berufsunfähigkeitstarif „Plan B“ kombinierbar.

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