Mag. Martin Baumgartner spricht bei den AssCompact Trendtagen 2022 zum Thema „Rechtsvorsorge – Regelungsmöglichkeiten für Tod, Krankheit und Geschäftsunfähigkeit". Wie der Experte das Bewusstsein für dieses wichtige Thema bei den Menschen in Österreich einschätzt, wie er die Situation in der Versicherungs- und Vorsorgeberatung sieht und wo die häufigsten Schwierigkeiten und finanzielle Belastungen liegen, wenn man Vorsorge nicht am Schirm hat, darüber informiert Baumgartner im Interview.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 08.09.2022
Mag. Martin Baumgartner glaubt, dass Themen wie Tod, Krankheit und Geschäftsunfähigkeit noch zu wenig im Bewusstsein der Menschen verankert sind. Zwar lasse sich in der Praxis feststellen, dass insbesondere die Corona-Pandemie das Bewusstsein ein wenig geschärft hat, da jeder mit Themen, wie Krankheit, Geschäftsunfähigkeit (Stichwort: Intensivstation) und dem Sterben täglich in den Nachrichten konfrontiert war. Aber generell sei das Problem, dass dies immer Themen sind, die nur die anderen betreffen und deswegen sehr oft nicht erkannt werde, dass auch individuell Regelungsbedarf bestehe. „Es besteht sohin meines Erachtens noch ‚Luft nach oben‘. Eigentlich wäre es relativ einfach, wenn jeder sich einmal fragt: ‚Wer erhält mein Vermögen, wenn ich plötzlich versterbe? Wer regelt meine wirtschaftlichen und persönlichen Angelegenheiten, wenn ich plötzlich nach einem Unfall im Koma liege?‘ Wenn hier die Antwort ergibt, dass die gesetzlich hierfür vorgesehenen Personen eigentlich nicht diejenigen sind, die man mit diesen Aufgaben betrauen möchte oder die das Vermögen erhalten sollen, besteht Handlungsbedarf“, erläutert Baumgartner.
„Ablebensversicherung kann Angehörige wirtschaftlich massiv entlasten“
Das Bewusstsein für Versicherungsvorsorge in der Bevölkerung sieht Baumgartner hingegen als ausgeprägter: „Hier merkt man z.B. vermehrt bei älteren Menschen, dass Sterbeversicherungen ein Thema werden. Auch dass eine Ablebensversicherung für den Fall der Fälle die Angehörigen wirtschaftlich massiv entlasten und unterstützen kann, hat sich zwischenzeitig herumgesprochen“, so der Rechtsanwalt und ergänzt: „Da solche Produkte ja auch immer mit einer persönlichen Beratung einhergehen, ist hier auch beispielsweise durch das Nennen von Begünstigten (und die Frage danach) ausschlaggebend dafür, dass subjektiv das Gefühl besteht, Vorsorge getroffen zu haben. Dies stimmt ja auch. Hier wäre aber auch der nächste Gedanke wichtig, nämlich ob der vorgesehene Begünstigte auch für das übrige Vermögen als Erbe in Frage kommt. Was in diesem Bereich auch für ein größeres Problembewusstsein sorgt, ist der Umstand, dass vor allem jüngere Leute bei Immobilienfinanzierungen immer wieder entsprechende Versicherungen für den Ablebensfall abschließen.“
In der individuellen Beratung sollte hier die Aufmerksamkeit auf die wirtschaftliche Lebenssituation der jeweils betroffenen Kunden und Kundinnen bzw. ihrer nächsten Angehörigen gelegt werden, rät Baumgartner weiter. Daneben sei es aber auch sinnvoll, über die Versicherung hinaus darauf hinzuweisen, dass es hier weiteren Regelungsbedarf geben kann. „Man denke nur beispielsweise an Lebensgefährten, die gemeinsam ein Haus kaufen. Die Restschuldversicherung sorgt hier zwar dafür, dass die Immobilie schuldenfrei ist, ändert aber nichts daran, dass die Hälfte des Verstorbenen womöglich von dessen Eltern geerbt wird, sodass dadurch trotzdem ungünstige Konstellationen entstehen.“
Mit Vorsorgevollmacht Geschäftsunfähigkeit verhindern
Wenn man keine Vorsorge trifft, entstehe, laut Baumgartner, das Problem, dass im Ablebensfall an gesetzliche Erben beispielsweise Zahlungen zu leisten sind, die durch eine entsprechende letztwillige Verfügung verhindert werden könnten. Für den Fall der Geschäftsunfähigkeit, sei es vorübergehend oder dauerhaft, kann mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht, welche im Vorfeld errichtet wird, das ansonsten zuständige Pflegschaftsgericht ausgeschaltet werden. „Dies bedeutet für den Bevollmächtigten wesentlich mehr Flexibilität und schafft die Möglichkeit, direkt und schnell auf die geänderten Umstände zu reagieren. Auch sind die vom Gericht in solchen Situationen immer wieder notwendigerweise geforderten Gutachten nicht zwingend notwendig, sodass hier auch tatsächlich Geld gespart werden kann“, informiert der Rechtsexperte.
Versäumen Sie nicht die Keynote von Mag. Martin Baumgartner bei den AssCompact Trendtagen 2022, powerde by Hannoversche Lebensversicherung AG
Bei den AssCompact Trendtagen 2022 referiert Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner am 5. Oktober zum Thema „Rechtsvorsorge – Regelungsmöglichkeiten für Tod, Krankheit und Geschäftsunfähigkeit“. Im Vortrag wird das Thema Erbrecht generell behandelt und ausgehend von der gesetzlichen Lage, Regelungsmöglichkeiten für den Todesfall aufgezeigt. Neben dem Testament wird auch kurz auf lebzeitige Schenkungen und Übergaben als Möglichkeit eingegangen sowie auch das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Der Vortrag wird von der Hannoverschen Lebensversicherung AG unterstützt, der das Thema vor allem deshalb am Herzen liegt, weil es ein wirklich wichtiges Thema für breite Bevölkerungskreise sei, so Mario Woltsche, Regionalleiter ÖSTERREICH Ost / Leben Vertrieb & Service bei der Hannoverschen Lebensversicherung AG: „Wie sichere ich meine Familie, die Eigenheimfinanzierung im Fall der Fälle ab? Das ist natürlich für Menschen in der Familienphase kein angenehmes Thema, aber es ist notwendig, sich damit zu beschäftigen. Aber auch für Geschäftspartner ist es für die Existenz des Unternehmens wichtig, sich gegenseitig abzusichern, sollte einer ausfallen. Viele Härtefälle könnten durch eine passende Absicherung damit vermieden werden.“
Wichtig bei diesem Thema sei laut Woltsche vor allem die Sensibilisierung, da viele Kunden auf den ersten Blick nicht die Gefahr sehen, die in diesen Versorgungslücken steckt. „Ganze Existenzen können dadurch gefährdet sein. Die obengenannten Gruppen für eine bedarfsgerechte Ablebensversicherung zu überzeugen, ist die dabei die Herausforderung, aber auch die Chance für unsere Vermittlerpartner in Österreich“, ist sich Woltsche sicher und ergänzt: „Die Privatvorsorge für Familie und Partner rückt bei unseren Vermittlern immer mehr in den Fokus, und dies beschert uns dadurch laufende Zuwächse. Aber auch unser Immoantrag mit einer Versicherungshöhe bis zu 850.000 Euro und nur zwei Gesundheitsfragen wird von unseren Partnern sehr gut angenommen und trägt so auch zu unserem Erfolg bei. Unser Ziel ist ambitioniert: Wie in Deutschland so wollen wir Marktführer in der Ablebensversicherung werden. Und da sind auf einem guten Weg!“
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Foto oben: Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner
Titelbild: ©Hurca! – stock.adobe.com
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