Die VAV Versicherung bringt einen neuen Motorradtarif mit individuellen Lösungen auf den Markt und bietet dabei attraktive Prämien und viele Extras.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 09.03.2020
Egal, ob man am Wochenende durch die Landschaft cruist und das unverwechselbare Gefühl der Unbeschwertheit genießt oder auf Urlaub fährt: Es ist der Geschmack von Freiheit und Leidenschaft, der alle Motorrad-Liebhaber auf die Straße lockt. Doch vor allem Motorradfahrer leben gefährlich. Laut einer Studie des KfV ist die Zahl der Motorradunfälle in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, und pro Jahr werden dabei mehr als 4000 Menschen verletzt. Insbesondere Unachtsamkeit und Ablenkung sind dabei die Auslöser für teils schwerwiegende körperliche und finanzielle Schäden. Umso wichtiger ist es, im Schadenfall gut geschützt zu sein.
Die VAV Motorrad-Versicherung kombiniert umfassende Absicherung mit individuellen Lösungen. Der neue Tarif punktet weiter mit einer flexibel wählbaren Versicherungssumme sowie einer Rückerstattung der Prämie und Versicherungssteuer bei Hinterlegung des Kennzeichens innerhalb der Haftpflichtversicherung. In den Kaskovarianten stechen der Selbstbehalt von 5% (mindestens 400 Euro) pro Schadenfall sowie der Vollkasko-Zusatzbaustein „Mitversicherung der Sicherheitsbekleidung“ auf erstes Risiko bis 2.000 Euro hervor. Bestehende VAV Kunden profitieren zudem vom Bestandskundenrabatt. Besteht bereits ein aufrechter Vertrag bei der VAV Versicherung, wird ein Rabatt in der Höhe von 10% auf die VAV Motorrad-Versicherung gewährt. Entfallen ist die Voraussetzung, dass für den Abschluss der VAV Motorrad-Versicherung bereits ein PKW auf den Namen des Kunden versichert sein muss. Mag. Robert Kühberger, Leiter Produktmanagement Privatgeschäft der VAV, erläutert ein ganz besonderes Highlight: “Mit unserem neuen Tarif profitieren vor allem Fahrer von Motorrädern mit mehr als 500 ccm von einem optimalen Versicherungsschutz zu attraktiven Prämien. Das ideale Preis-Leistungs-Verhältnis wird erreicht, wenn das Verhältnis Hubraum zu Leistung (ccm geteilt durch kW) einen Wert größer oder gleich 20,00 (ab 990 ccm: größer oder gleich 10,80) ergibt.“
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