Österreich ist ein Land, das fast 8.000 bewirtschaftete Almen zählt und nicht zuletzt deshalb eine beliebte Tourismusregion. Leider kommt es auf Österreichs Almen vereinzelt zu Unfällen mit Weidetieren. Wie sieht hier der Risiko- und Versicherungsschutz aus, was ist gedeckt?
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 30.06.2020
Um der teilweise großen Verunsicherung entgegenzutreten, betont die österreichische Versicherungswirtschaft in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich: Im Rahmen eines mehrstufigen Versicherungsschirmes der land- und forstwirtschaftlichen Haftpflichtversicherung sind Schadensfälle aus der Tierhaltung gedeckt. Jeder Landwirt in Österreich, der über eine land- und forstwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, ist versichert und geschützt!
„Durchschnittlich beträgt die Versicherungssumme bei diesen Produkten bei allen österreichischen Versicherungen rund 3 Mio. Euro, diese Summe reicht nach menschlichem Ermessen aus, um hier etwaige Schadenersatzverpflichtungen abzudecken“, betont Kurt Svoboda, Präsident des österreichischen Versicherungsverbandes VVO.
Zusätzlich zu dieser land- und forstwirtschaftlichen Grunddeckung gibt es in einzelnen Tourismusregionen Freizeitpolizzen, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Auch Weidegemeinschaften, die Almen bewirtschaften, haben in der Regel landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherungen.
Zudem wurden gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium sowohl für die TierhalterInnen als auch für die Freizeit- und Tourismusgäste Verhaltensregeln zur Bewusstseinsbildung erarbeitet.
Bild: ©Henry Czauderna - stock.adobe.com
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