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Bei der D.A.S. Rechtsschutz AG ist die Antragsunterzeichnung auch ohne Vollmacht und persönliches Treffen möglich. Das funktioniert ganz einfach mittels digitalem Unterschriftenlink, der aus dem D.A.S. Online-Tarifrechner verschickt werden kann.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 29.06.2020

Nicht immer ist es möglich, Kunden bei einem persönlichen Treffen die Versicherungsanträge unterzeichnen zu lassen. Das ist spätestens seit den Ausgangsbeschränkungen rund um COVID-19 klar.

Aber was können Versicherungsmakler und Agenten tun, die keine Vollmacht haben, um für ihre Kunden Verträge abzuschließen?

Die D.A.S. Rechtsschutz AG hat auch für diese Situation eine einfache Lösung: Den digitalen Unterschriftenlink.

Mit Online-Tarifrechner digital unterschreiben

Die D.A.S. bietet einen Unterschriftenlink zur kontaktlosen Antragsaufnahme an. Nach erfolgter IDD-konformer Beratung per Telefon, Skype oder anderen Kommunikationsmitteln, können Makler und Agenten – aus dem Online-Tarifrechner heraus – den Unterschriftenlink an ihre Kunden senden. Danach wird der Rechtsschutzantrag an die D.A.S. übermittelt. Fertig!

Die Kunden kommen ohne Treffen schnell zu ihrem Rechtsschutzvertrag und Sie als Vermittler können serviceorientiert arbeiten und ersparen sich den Weg zu einem persönlichen Treffen. Sollten Sie über eine entsprechende Vollmacht verfügen, dann geht die Antragstellung natürlich – wie schon immer – auch ohne digitale Unterschrift.

Alle wichtigen Unterlagen für Makler und Agenten auf Online-Partnerservice

Das Team des D.A.S. Partnervertriebs steht für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung und begleitet auf Wunsch auch zu Terminen mit Firmenkunden.

Auf partnerservice.das.at finden sich außerdem wichtige Verkaufs- und Marketingunterlagen, der Online-Tarifrechner und die Kontaktdaten der persönlichen Partnerbetreuer.

Partner-Beitrag der D.A.S. Rechtsschutz AG

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