Im Laufe der Saison 2019/2020 kamen österreichweit insgesamt 80.668 Wildtiere in Folge einer Kollision mit einem Fahrzeug zu Schaden. Das bedeutet, dass sich auf Österreichs Straßen alle 7 Minuten ein Wildunfall ereignet. Der österreichische Versicherungsverband und das Kuratorium für Verkehrssicherheit und rufen zu Achtsamkeit und Anpassung der Geschwindigkeit in Wildwechselzonen auf.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 07.10.2021
„Erfreulich ist, dass im Jahr 2020 mit 224 Wildunfällen mit 250 Verunglückten die Zahl der österreichischen Wildunfälle mit Personenschaden um 24% niedriger war als im Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre. Insgesamt ist die Zahl der Wildunfälle in Österreich jedoch zuletzt deutlich angestiegen“, so der österreichische Versicherungsverband VVO. „Aus diesem Grund appellieren wir an Fahrzeuglenker eindringlich, in Wildwechselzonen besonders wachsam zu fahren. Denn: Trifft man mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h auf einen Rehbock, so wirkt ein Aufprallgewicht von beinahe einer Tonne auf Fahrzeug und Insassen ein.“ Mit Abstand am meisten Wildunfälle ereignen sich in Niederösterreich: 42% aller Wildunfälle in Österreich entfallen auf Niederösterreich. Etwas über 19% entfallen auf Oberösterreich und 18% auf die Steiermark. Die Bezirke mit dem meisten Fallwild sind Mistelbach, Neusiedl am See, Amstetten, die Südoststeiermark und Gänserndorf. Besonders häufig sind Kollisionen mit Rehwild (52% aller Wildunfälle), aber auch Wildunfälle mit Hasen (28%) sind keine Seltenheit. Insgesamt haben sich 249 Personen im Jahr 2020 auf Österreichs Straßen im Zuge eines Wildunfalls verletzt, eine Person verunglückte tödlich.
Jeder zweite Wildunfall ereignet sich bei Dunkelheit
Die häufigste Unfallursache für Wildunfälle ist Unachtsamkeit und Ablenkung, gefolgt von nichtangepasster Geschwindigkeit. Jeder zweite Wildunfall ereignet sich bei Dunkelheit. „Gerade in der Dunkelheit sind Wildtiere nur schwer rechtzeitig zu erkennen. Eine vielversprechende Abhilfe können hier digitale Lösungen wie Nachtsichtgeräte in Fahrzeugen und die ereignisgesteuerten Wildwarnanlagen darstellen. Eine Warnung des Verkehrs erfolgt bei Letzterem nur dann, wenn Wildtiere sich tatsächlich in Straßennähe befinden. Erste Simulatorstudien weisen auf positive Ergebnisse für die Verkehrssicherheit hin“, erläutert Dr. Othmar Thann, Direktor des KFV.
Im Ernstfall: stark bremsen und Lenkrad gut festhalten
Auch wenn man instinktiv oft lieber ausweichen würde: ein Ausweichmanöver ist bei einem Wildunfall nicht zu empfehlen, denn ein solches ist deutlich riskanter als ein Zusammenstoß. Stattdessen sollte im Ernstfall stark gebremst und das Lenkrad gut festgehalten werden. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen geringer. Sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. Getötetes Wild darf niemals mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da so der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann.
Bild: ©m.mphoto – stock.adobe.com
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