Die Regierung hat die steuerrechtlich relevante Bindefrist bei Einmalerlägen wieder reduziert. Die Mindestlaufzeit von 15 Jahren für über 50-Jährige wird mit 01.03.2014 auf zehn Jahre verkürzt.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 04.03.2014
Die Regierung hat die steuerrechtlich relevante Bindefrist bei Einmalerlägen wieder reduziert. Die Mindestlaufzeit von 15 Jahren für über 50-Jährige wird mit 01.03.2014 auf zehn Jahre verkürzt.
Die steuerliche Mindestbindefrist bei Einmalerlagsversicherungen wird für ältere AnlegerInnen sinken – konkret heißt das: Per 01.03.2014 wird bei Vertragsabschluss ab Vollendung des 50. Lebensjahres die Laufzeit wieder auf zehn Jahre reduziert, die Versicherungssteuer beträgt 4%.
„Wir begrüßen die Neuregelung und sehen darin nur GewinnerInnen“, so der Kommentar von Wiener Städtische Generaldirektor Mag. Robert Lasshofer. „Die KundInnen profitieren, da die kürzere Laufzeit ihren Bedürfnissen entgegen kommt. Der Staat gewinnt, da die Einnahmen aus der Versicherungssteuer steigen werden. Die Versicherer gewinnen, da attraktivere Produkte angeboten werden können.“
Seit 01.03.2014 können KundInnen ab 50 – je nach Veranlagungspräferenz – bei der Wiener Städtischen eine klassische, eine fondsgebundene Lebensversicherung oder eine Garantiepension mit zehnjähriger Laufzeit gegen Einmalerlag abschließen und von attraktiven Erträgen und steuerlichen Vorteilen profitieren.
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