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„Rückendeckung“ von VKI und AK für Versicherungsmakler

„Rückendeckung“ von VKI und AK für Versicherungsmakler

28. Februar 2017

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1 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Arbeiterkammer (AK) raten Verbrauchern, sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten zu lassen. Fachverbandsobmann Christoph Berghammer sieht die Maklerschaft durch die Empfehlung bestärkt.

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 28.02.2017

Online-Vergleichsportale, die stark auf Prämien fokussiert sind, führen häufig zu unzureichender Deckung und Problemen im Schadensfall. Aus diesem Grund raten VKI und AK zur Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. „Die Empfehlung von VKI und AK, vor dem Vertragsabschluss einen Versicherungsmakler zu Rate zu ziehen, zeigt, wie wichtig unsere Arbeit als unabhängige Berater und Konsumentenschützer ist“, sagt Christoph Berghammer, MAS, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler. „Mit der Rückendeckung von VKI und AK können wir das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in uns Versicherungsmakler noch weiter stärken.“

 

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