Der Rechtsanwalt des Kunden fordert vom Makler sämtliche Versicherungsunterlagen. Reicht es, wenn er sich dabei auf die erteilte Vollmacht beruft?
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.01.2019
Ein Makler wurde vom Rechtsanwalt seines Kunden aufgefordert, ihm diverse Unterlagen zu den von ihm vermittelten Versicherungsverträgen zu übermitteln. Aufgrund seiner Bedenken, unter anderem hinsichtlich Datenschutz, ersuchte der Makler den Rechtsanwalt um Vorlage einer Vollmacht. Dieser teilte wiederum mit, es reiche sich auf die erteilte Vollmacht zu berufen. Ob das wirklich genügt, wollte der Makler von der RSS wissen.
Vollmacht-Nachweis „durchaus angebracht“
Die RSS stellte dazu fest: Rechtsanwälte können sich gemäß Rechtsanwaltsordnung (§ 8 Abs 1 letzter Satz RAO) gegenüber Gerichten und Behörden auf die Bevollmächtigung berufen. Außerhalb dieses Anwendungsbereiches sei es „unseres Erachtens durchaus angebracht, den Nachweis der Bevollmächtigung vom Rechtsanwalt zu verlangen“.
Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren