zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

Anwalt will Auskunft von Makler – nur mit Vollmacht?

Anwalt will Auskunft von Makler – nur mit Vollmacht?

15. Januar 2019

|

1 Min. Lesezeit

|

News-Recht & Wissen

Der Rechtsanwalt des Kunden fordert vom Makler sämtliche Versicherungsunterlagen. Reicht es, wenn er sich dabei auf die erteilte Vollmacht beruft?

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 15.01.2019

Ein Makler wurde vom Rechtsanwalt seines Kunden aufgefordert, ihm diverse Unterlagen zu den von ihm vermittelten Versicherungsverträgen zu übermitteln. Aufgrund seiner Bedenken, unter anderem hinsichtlich Datenschutz, ersuchte der Makler den Rechtsanwalt um Vorlage einer Vollmacht. Dieser teilte wiederum mit, es reiche sich auf die erteilte Vollmacht zu berufen. Ob das wirklich genügt, wollte der Makler von der RSS wissen.

Vollmacht-Nachweis „durchaus angebracht“

Die RSS stellte dazu fest: Rechtsanwälte können sich gemäß Rechtsanwaltsordnung (§ 8 Abs 1 letzter Satz RAO) gegenüber Gerichten und Behörden auf die Bevollmächtigung berufen. Außerhalb dieses Anwendungsbereiches sei es „unseres Erachtens durchaus angebracht, den Nachweis der Bevollmächtigung vom Rechtsanwalt zu verlangen“.

Quelle: RSS/Fachverband der Versicherungsmakler

zurück zur Übersicht

Beitrag speichern

sharing is caring

Das könnte Sie auch interessieren


Ihnen gefällt dieser Beitrag?

Dann hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

(Klicken um Kommentar zu verfassen)