Immer mehr österreichische Lieferanten sind von Bestellbetrug betroffen, warnt der Kreditversicherungsmakler A.C.I.C.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 25.02.2019
„Bestellbetrug ist ein Thema, über das geschädigte Unternehmen nicht gerne reden, das aber dennoch weltweit im Steigen ist und auch immer mehr österreichische Lieferanten betrifft“, sagt Peter Androsch, Geschäftsführer von A.C.I.C. Die Vorgehensweise der Kriminellen ist meist ähnlich: Sie hacken die EDV-Systeme langjähriger Businesskunden, nehmen deren Identität an und bestellen bei deren Lieferanten exakt die gleichen Waren wie immer. Die vermeintlichen Kunden lassen sich die Ware diesmal allerdings in ein anderes Lager liefern. Die auf Ziel gekaufte Ware wird zwar übernommen, aber niemals bezahlt. Der Trick wird in Fachkreisen als „Fake Buyer Fraud“ oder „Fake Orders“ bezeichnet und tritt laut A.C.I.C. auch in Österreich vermehrt auf.
Warenkreditversicherung reicht oft nicht
Diese „Fake Orders“ seien von einer herkömmlichen Warenkreditversicherung nicht abgedeckt, betont Androsch. „Aufgrund des gehäuften Auftretens bieten einige Kreditversicherer allerdings bereits Ergänzungen zu bestehenden Polizzen an.“ Neben der sorgfältigen Auswahl der Kreditversicherung spiele auch die Prävention eine wichtige Rolle. Anhand der folgenden sieben Tipps können Lieferanten Warnsignale erkennen.
Wie man Bestellbetrug erkennt
1. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass langjährige Geschäftsbeziehungen besonders anfällig für Fake Orders sind, weil Betrüger bevorzugt die Identität von Bestandskunden annehmen.
2. Achten Sie bei E-Mail-Anfragen nicht nur auf Rechtschreibfehler, sondern auch ob die Formulierung vom üblichen Wording abweicht, denn die Rechtschreibung der Betrüger wird immer besser.
3. Überprüfen Sie jeden Buchstaben in der Web- und der E-Mail-Adresse bei Anfragen von Kunden. Eine Anfrage von max.musterman@firma.at statt wie üblich von max.mustermann@firma.atbleibt oft unbemerkt.
4. Im Zweifel beim Kunden rückfragen und dabei keinesfalls die im E-Mail angegebene Telefonnummer verwenden. Zudem könnte im E-Mail ein Link zu einer gefälschten Website gesetzt worden sein.
5. Jede Mitteilung des Kunden, dass es eine Änderung seiner Adresse, Telefonnummer, Kontoverbindung oder Lieferadresse gibt, ist als verdächtig anzusehen und muss überprüft werden.
6. Weicht der Sitz des Kunden von der Lieferadresse ab, kann ein Blick in einen Onlinekartendienst bzw. in Street View Aufschluss geben.
7. Legen Sie Regeln fest, deren Einhaltung von jedem Mitarbeiter dokumentiert werden muss.
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