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ARAG bietet Hilfe bei Hass im Netz / Partnernews

ARAG bietet Hilfe bei Hass im Netz / Partnernews

24. August 2022

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen, das Veröffentlichen intimer Fotos oder Hasspostings können schlimme Auswirkungen haben, auch im analogen Leben.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 24.08.2022

Was sind Hasspostings?

„Hasspostings sind aggressive und provokative Postings im Internet. Sie stellen häufig einen Rechtsverstoß dar und sind daher strafbar. Dabei spielt es rechtlich keine Rolle, ob eine Straftat in der realen Welt oder im Internet, beispielsweise in einem Online-Forum, begangen wird. Häufig finden sich diese Postings in sozialen Medien.“, so Mag. Sarah Hutter (unter anderem zuständig für Social Media bei ARAG)

Jemand veröffentlicht etwa ein intimes Foto von Ihnen auf Facebook. Oder in einem Online-Forum schreibt jemand sie würden stets betrunken zur Arbeit gehen. Beides kann Schwierigkeiten im beruflichen und privaten Leben nach sich ziehen und auch psychisch sehr belastend sein.

Wie können Sie sich dagegen wehren?
  • Belästigung dokumentieren (z. B. SMS, E-Mails oder Chatprotokolle speichern)
  • Den Täter zur Abschreckung darauf hinweisen, dass er eine Straftat begeht
  • Prävention: Seien Sie vorsichtig bei der Übermittlung personenbezogener Daten wie E-Mail-Adresse, Handynummer, Fotos etc.

Zudem ist die Einleitung eines neuen und verkürzten Mandatsverfahrens möglich. Dies ist eine Möglichkeit rasch und relativ unbürokratisch einen Unterlassungsauftrag zu erwirken.

Dazu finden Sie auf der Homepage der ARAG eine ausführliche Anleitung und erhalten Unterstützung der ARAG Inhouse-Juristinnen und -Juristen. Im Rahmen des Sozialprojektes „ARAG – Aktiv gegen Gewalt“ unterstützt ARAG auch Nicht-Kunden bei etwaigen Fragen.

ARAG Kunden und Kundinnen sind im Rahmen des web@ktiv-Bausteins im Premium-Privat-Rechtsschutz geschützt. Eine notwendige Unterlassungsklage gegen den Täter ist mit Kosten bis zu 80.000 Euro gedeckt. Ein spezialisierter Dienstleister sorgt für die Löschung der rechtswidrigen Inhalte im Netz. Dieser Schutz gilt auch im beruflichen Bereich, z.B. Für Ärzte oder Lehrer.

Foto oben: Sarah Hutter, Versicherungstechnik, Unternehmenskommunikation und Marketing (inkl. Corporate Social Responsibility und Social Media) Schulung

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