Betriebsunterbrechung, Pandemie-Ausbruch und Cyber-Vorfälle sind die drei wichtigsten Geschäftsrisiken für 2021. Ein Makler, der seinen Kunden keine Cyberversicherung anbietet, tappt daher in eine Haftungsfalle. Schadenexpertin Özgün Habenstein referiert gemeinsam mit Akad. Vkfm. Anton Alt und Frank Rustemeyer in der AssCompact Live TV Sendung am 29. September zum Thema „Cyber-Schaden – was nun? – Der Ablauf im Ernstfall“. Jetzt kostenfrei anmelden und eine UNABHÄNGIGE IDD Weiterbildungsstunde sichern!
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 09.09.2021
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Digitalisierung ist mehr als nur ein Trend: Unternehmen, die die voranschreitende Digitalisierung ignorieren oder zu langsam agieren, werden früher oder später nicht mehr konkurrenzfähig sein und vom Markt verschwinden.
Die Informationstechnologie birgt jedoch auch Gefahren
Sicherheitslücken, Hackerangriffe, Datenschutzverstöße, der Missbrauch von IT-Systemen durch Mitarbeiter können zu
- Schadenersatzforderungen Dritter
- Behördenverfahren
- Geldbußen
- Strafrechtliche Konsequenzen
- Eigen- bzw. Vermögensschäden
führen.
Ein Unternehmer muss nicht nur gesetzliche Datenschutzbestimmungen einhalten, sondern auch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vor Cyberschäden treffen.
Eine 100% IT-Sicherheit wird es dennoch nie geben!
Je abhängiger ein Betrieb von der IT ist, desto gravierender können die Folgen eines Hackerangriffs sein, im schlimmsten Fall kann die Existenz eines Unternehmens auf dem Spiel stehen.
Unternehmen benötigen daher mehr denn je eine Cyber-Versicherung, die nicht nur den finanziellen Schaden übernimmt, sondern sich auch ein effektives Krisenmanagement bietet.
Trotzdem sind Cyber-Versicherungen noch immer nicht in gleichem Maße bekannt sind wie traditionelle Versicherungsprodukte. Das unterstreicht auch das Potenzial von Cyber-Versicherungen.
Der Grund liegt darin, dass es sich bei der Cyberversicherung sich um ein verhältnismäßig neues Versicherungsprodukt handelt. In Österreich gibt es erst seit 2018 Musterbedingungen.
Dennoch ist die Auswahl an Versicherern und Versicherungsangeboten bereits beachtlich.
Ein Makler, der seinen Kunden keine Cyberversicherung anbietet tappt unweigerlich in eine Haftungsfalle.
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Sie interessieren sich für die wichtigsten gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, welche Deckungsbausteine eine umfassende Cyberversicherung beinhalten sollte und was es dabei zu beachten gilt? Gemeinsam mit Akad. Vkfm. Anton Alt, geschäftsführender Gesellschafter der Alt + Partner GmbH und Frank Rustemeyer, COO der HiSolutions AG für Security Consulting gibt Özgün Habenstein, Schadenexpertin für die Abwicklung von Cyberschäden bei Hiscox in der AssCompact Live TV Sendung am 29. September um 11 Uhr einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und worauf beim Abschluss einer Cyberversicherung zu achten ist. Jetzt anmelden und eine UNABHÄNGIGE Weiterbildungsstunde im Modul 2 sichern!
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Hinweis: Im Anschluss an den IDD Teil der Sendung informiert Akad. Vkfm. Anton Alt über die Dienstleistungen von ALT + PARTNER GmbH, Makler für Makler, und die Vorteile die sich daraus für die Kooperationspartner ergeben
Foto oben v.l.n.r.: Akad. Vkfm. Anton Alt, geschäftsführender Gesellschafter der Alt + Partner GmbH, Özgün Habenstein Schadenexpertin für die Abwicklung von Cyberschäden bei Hiscox und Frank Rustemeyer, COO der HiSolutions AG für Security Consulting
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