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BU-Versicherung: Gefährliche Übergangszeit für Studenten

BU-Versicherung: Gefährliche Übergangszeit für Studenten

06. April 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Ein Beruf im Sinne einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine auf Dauer angelegte Tätigkeit, deren Zweck es ist, den Lebensunterhalt zu verdienen. Auch für den Studenten gilt: meist hat man noch keinen Beruf und verfügt auch nicht über ein nennenswertes Einkommen. Trotzdem ist die Berufsunfähigkeitsversicherung – genauso wie für Schüler und Auszubildende – wichtig!

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 06.04.2022

Von Mag. Erwin Weintraud, ÖVM Vorstand

Mit Beginn des Studiums startet ein neuer Lebensabschnitt und eine aufregende Zeit. Doch das Unileben kann auch stressig sein, vor allem – wenn wichtige Prüfungen bevorstehen. Studien wie der Barmer-Arztreport aus dem Jahr 2018 belegen, dass psychische Erkrankungen gerade bei jungen Menschen immer mehr zum Problem werden. Eine rechtzeitige Absicherung macht also Sinn. Aber es gibt noch weitere Punkte die für den frühen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sprechen:

Die Wartezeitproblematik zur Erreichung eines Berufsunfähigkeitsanspruches in der gesetzlichen Sozialversicherung. Ab dem 27. Geburtstag beträgt die Wartezeit 60 Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 120 Kalendermonate – für Studenten bzw. frischgebackene Akademiker eine gefährliche Übergangszeit.

Generell haben junge Menschen einen besseren Gesundheitszustand – zuwarten bedeutet das Ansteigen der Gefahr von Vorerkrankungen, die später bei der Antragsprüfung zum Problem werden können.

Die meisten Studenten (abhängig von der Studienrichtung) werden in eine günstige Berufsgruppe eingestuft.

Ermittlung des BU-Grades

Welches Berufsbild wird herangezogen um das Vorliegen der 50% Berufsunfähigkeit medizinisch zu beweisen? Klare Antwort: die konkrete Tätigkeit im Studium ist der beste Maßstab, wenn es um die Ermittlung des BU-Grads geht! Bei Vereinbarung des Zielberufes wird die Versicherung prüfen, ob dieser ausgeübt werden kann. Doch was nützt dies dem Betroffenen, wenn er den hierfür erforderlichen akademischen Grad nicht erreichen kann oder aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen (trotz erfolgreichen Studium Abschlusses) kaum eine Chance auf einen Job im Zielberuf hat?

Kurzum gesagt: Wer auf der sicheren Seite sein will, sichert jene Tätigkeit ab, die er gerade ausübt!

Nachprüfung bei Studenten…

Das zentrale Thema ist die Frage nach der Lebensstellung – sprich: Einkommen und sozialer Wertschätzung. Doch diese ist gerade bei den Studenten als niedrig anzusehen. Die konkrete Verweisung kann somit für den berufsunfähigen Studenten bei Aufnahme irgendeiner Berufstätigkeit sehr rasch zum Verlust der Rente führen.

Eine Lösung bieten Bedingungen an, die im Rahmen der konkreten Verweisung auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und Wertschätzung abstellen, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss eines solchen Studiums erreicht wird. Voraussetzung: der Studierende hat mindestens die Hälfte der gesetzlich vorgesehenen oder im Durchschnitt üblichen Studienzeit absolviert.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact April-Ausgabe!

Foto oben: Mag. Erwin Weintraud, ÖVM Vorstand
Titelbild: © saksit – www.stock.adobe.com

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