Aufgrund der aktuellen Situation in Italien rät die D.A.S. Rechtsschutz AG dazu, mit der Buchung einer Reise abzuwarten. Bei den meisten Stornoversicherungen sind behördliche Maßnahmen und Epidemien ausgeschlossen.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 25.02.2020
Die an Österreich angrenzende Region Friaul-Julisch Venetien hat am vergangenen Samstag den Zivilschutznotstand erklärt. Zudem wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen – so wurden etwa für elf Gemeinden in der Lombardei Ein- und Ausreisesperren verhängt, Universitäten, Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen, größere Veranstaltungen sind abgesagt.
Stornoversicherung schützt nicht
„In der aktuellen Situation rund um die ‚Corona-Erkrankungen‘ in Italien würde auch eine rechtzeig abgeschlossene Reisestornoversicherung bei den meisten Versicherungsgesellschaften keinen Versicherungsschutz bieten“, sagt Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der D.A.S. Rechtsschutz AG. In den allgemeinen Bedingungen sind behördliche Maßnahmen – etwa das Ausrufen eines Notstands oder das Absagen von Veranstaltungen – sowie Epidemien ausgeschlossen. „Grundsätzlich ist ein Versicherungsschutz bei Stornierung einer Reise im Zusammenhang mit Krankheiten nur dann gegeben, wenn die Krankheit den Reisenden selbst, Mitreisende oder bestimmte nahe Angehörige und manchmal sogar eigene Haustiere betrifft“, so Loinger.
Im Zweifelsfall mit Buchung warten
Das österreichische Außenministerium wird eine partielle Reisewarnung für die betroffenen Regionen erlassen. Urlauber, die aufgrund der Vorkommnisse in Italien verunsichert sind, sollten die Situation sehr genau beobachten und mit einer Buchung noch zuwarten, rät die D.A.S. Aktualisierte Informationen sind auf der Website des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten zu finden: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/italien/
Ein Rücktritt von bereits gebuchten Reisen ist jederzeit möglich, jedoch häufig auch mit Kosten verbunden. „Je kürzer vor Antritt der Reise storniert wird, desto höher fallen üblicherweise die Stornokosten aus“, erklärt Loinger. Grundsätzlich ist bei Pauschalreisen eine kostenlose Stornierung dann möglich, wenn am Reiseziel oder in dessen unmittelbarer Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten. „Diese Umstände müssen die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen“, so Loinger.
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