Johannes Loinger, Vorsitzender des Vorstandes der D.A.S. Rechtsschutz AG sowie Klaus Pointner, Leiter D.A.S. Partnervertrieb und Markus Messenlehner, Leiter D.A.S. Rechts- und KundenService im Titelinterview über den Vorteil außergerichtlicher Lösungen mit der D.A.S. Direkthilfe®.

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 10.06.2021
„Die D.A.S. Direkthilfe® ist unsere außergerichtliche Konfliktlösung durch D.A.S. eigene Juristinnen und Juristen. Wenn Sie wollen, eine deeskalierende Methode, auf deren Basis die Leute stressfreier Leben können“, erklärt der D.A.S. Vorstandvorsitzende Johannes Loinger und sagt weiter: „Es ist eine „One Stop“-Lösung, unsere Kunden können sich mehr oder weniger zurücklehnen. Wir übernehmen nach der Eilmeldung die gesamte Arbeit und klären den Konflikt mit der gegnerischen Seite. Unsere Kunden müssen nicht zum Anwalt gehen und auch nicht vor Gericht aussagen. Die Sache ist schnell und unkompliziert erledigt. Das spart Zeit und Nerven! Die meisten unserer Privatkunden wollen ja gar nicht streiten und sind sehr froh, wenn ihr Problem außergerichtlich geklärt wird.“
Deeskalierende Konfliktlösung für das spätere Miteinander
Laut Markus Messenlehner reicht oft schon ein Schreiben oder ein Telefonat mit der gegnerischen Seite über den D.A.S. RechtsService aus, um alles zu klären: „Eine außergerichtliche Lösung ist daher auch mit Blick auf das spätere Miteinander für die Kunden viel angenehmer. Wer will schon mit seinem Arbeitgeber vor dem Richter streiten? Oder etwa mit dem Nachbarn oder einem Geschäftspartner? Danach muss man sich ja weiterhin in die Augen schauen können. Deshalb ist eine deeskalierende Konfliktlösung, mit der beide Seiten gut leben können, der überwiegende Wunsch.“
D.A.S. Direkthilfe® mit Inkasso-Rechtsschutz
2015 ist noch eine weitere Leistung für Firmenkunden dazugekommen – die D.A.S. Direkthilfe® in Form des Inkasso-Rechtsschutzes.
„Gerade in Zeiten wie den aktuellen besteht großer Bedarf, offene Rechnungen rasch, unbürokratisch und „diplomatisch“ – sodass die Geschäftsbeziehung auch aufrechterhalten werden kann – einzufordern. Genau hier setzt der Inkasso-Rechtsschutz und unser Service an. Wir kümmern uns schlicht und einfach um die Eintreibung unbezahlter Rechnungsbeträge“, erläutert Johannes Loinger.
Vorteile für die Vertriebspartner
Auch den Vertriebspartnern bringt die D.A.S. Direkthilfe, laut Johannes Loinger, Vorteile: „Immerhin schließt ja jeder Vermittler einen Vertrag mit seinem Kunden ab, damit diesem im Leistungsfall möglichst rasch und kompetent geholfen wird.“
Klaus Pointner ergänzt dazu: „Zu beachten ist nur, dass die Schadensmeldung direkt zum D.A.S. RechtsService kommt.“
Das gesamte Titelinterview können Sie in der AssCompact Juni-Ausgabe lesen!
Foto oben v.l.n.r.: Johannes Loinger, Markus Messenlehner und Klaus Pointner während des Interviews, das über Skype geführt wurde.
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