Anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober informiert die D.A.S. Rechtsschutz AG über Sorgfaltspflichten, wenn eigene Haustiere ins Büro mitgenommen werden dürfen. Die Kastration von Freigänger-Katzen ist mit Ausnahme von Zuchtkatzen verpflichtend. Tiere werden vom Gesetzgeber als Sache betrachtet und können auch vererbt werden.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 07.10.2022
„Das Leben mit Haustieren ist für viele eine schöne Bereicherung. Es bringt aber auch eine Menge Rechte und Pflichten mit sich, die es ernst zu nehmen gilt“, so Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands. „Von unseren Kundinnen und Kunden erhalten wir als D.A.S. Rechtsschutzversicherung immer wieder spezifische rechtliche Anfragen beginnend bei Haftungsfragen auf Spaziergängen ohne Leine, über Zwischenfälle im Büro, bis hin zu Erbfragen in Bezug auf Haustiere“, führt Loinger weiter aus.
Haustiere im Büro
Wenn der Arbeitgeber Haustiere im Büro erlaubt, sind die Halter für ihre Tiere verantwortlich und müssen die notwendigen Sorgfaltspflichten einhalten. „Wenn etwa ein Hund jemanden beißt, ist der Tierhalter für den Schaden verantwortlich, außer man kann beweisen, für ordnungsgemäße Beaufsichtigung gesorgt zu haben. Generell müssen Tierhalter ihre Tiere so beaufsichtigen und verwahren, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht“, konkretisiert Loinger. Gesetzlich ist geregelt, dass derjenige für einen durch das Tier verursachten Schaden einzutreten hat, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Zur Deckung von finanziellen Schäden ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde verpflichtend. „Bei Nichteinhaltung drohen verwaltungsstrafrechtliche und strafrechtliche Folgen“, so Loinger weiter.
Was ist bei der Katzenhaltung zu beachten?
Katzen, die regelmäßig ins Freie gehen, müssen kastriert werden. Dies gilt auch für bäuerliche Katzenhaltung. Nur Katzen, die zu Zuchtzwecken verwendet werden, müssen nicht kastriert werden. Zuchtkatzen benötigen aber eine Kennzeichnung mit einem zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochip.
Kann man Tiere vererben?
Ja, ein Tier kann an eine Person vererbt werden, denn der Gesetzgeber betrachtet Tiere als Sachen. Umgekehrt können Haustiere nicht erben. „Haustiere werden von ihren Besitzern häufig als Familienmitglieder gesehen. Das ist auch bei der Erstellung von Testamenten relevant“, informiert Loinger. Enthält das Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, fällt es in den Nachlass. Das Tier wird damit von den Erben neben den anderen Nachlassgegenständen mitgeerbt und geht in deren Eigentum über. Was mit dem Tier geschieht, steht dann im Belieben der Erben. Als Versorger des Tieres ist durch ein Vermächtnis auch eine Person zu betrauen, die kein Erbe ist. Auch die Zuwendung des Vermächtnisses sollte mit einer Testamentsvollstreckung verbunden werden.
Foto oben: Johannes Loinger, Vorsitzender des D.A.S. Vorstands
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