Das Erbrecht ist bei genauer Betrachtung durchaus komplex. Daneben bestehen viele landläufige Irrtümer, wie zum Beispiel, dass bei kinderlosen Ehegatten ohnedies der Überlebende erbt. In der AssComapct Live TV Sendung zum Thema „Auch sterben soll geplant sein“ gibt Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner am 07. April einerseits einen Überblick über das Erbrecht und versucht andererseits die größten Irrtümer auszuräumen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 18.03.2022
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Behandelt werden die Fragen, wie ein Testament formgültig und inhaltsrichtig errichtet wird, ebenso wer einen Anspruch auf den Pflichtteil hat. Das gesetzliche Erbrecht wird ebenso Thema sein, wie die Frage, inwieweit Schenkungen, die bei Lebzeiten getätigt wurden, im Erbrecht noch eine Rolle spielen.
Auch das Thema Lebensversicherungen in der Verlassenschaft wird erläutert und die Frage, wann eine Enterbung möglich ist.
Ein Grundwissen in diesem Bereich ist wichtig, um die eigene erbrechtliche Situation einschätzen zu können und natürlich auch die Voraussetzung, um andere zu beraten. Diese Basis wird mit der AssComapct Live TV Sendung am 07. April geschaffen.
Inhaltsüberlick:
- gesetzliches Erbrecht
- Testament und Vermächtnis (Formen, Möglichkeiten und Grenzen)
- Pflichtteilsrecht
- Anrechnung im Pflichtteilsrecht (Schenkungen zu Lebzeiten)
- die Lebensversicherung im Erbrecht
- Enterbung/Erbunwürdigkeit
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Hinweis: Im Anschluss des IDD-Vortrages wird Mario Woltsche von der Hannoversche Lebensversicherung AG über die private Vorsorge und die Produkthighlights der Ablebensversicherung der Hannoversche sprechen.
Foto oben v.l.n.r.: Rechtsanwalt Mag. Martin Baumgartner und Mario Woltsche
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