Die EU-Kommission hat am Freitag einen „Beipackzettel” für nicht-anlagebasierte Versicherungen beschlossen. Das Kurzinformations-Dokument soll die wichtigsten Eckpunkte zum Produkt in einfacher Sprache enthalten.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 14.08.2017
Ab Februar 2018 müssen Vermittler ihren Kunden vor Vertragsabschluss das sogenannte „Insurance Product Information Document“ (IPID) aushändigen. Dieses soll auf maximal zwei A4-Seiten Schlüsselinformationen zu dem jeweiligen Produkt enthalten – und zwar in einfacher, für den Kunden verständlicher Sprache. Dazu gehören etwa die Art der Versicherung, der Deckungsumfang, die Prämien und deren Zahlungsweise, die wichtigsten Ausschlüsse sowie die Pflichten des Kunden, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen. Außerdem sind Angaben zu Laufzeit, Anfangs- und Enddatum des Vertrags und Einzelheiten zum Vertragsende zu machen.
Die Kommission kündigte außerdem an, in den nächsten Wochen weitere IDD-Durchführungsregelungen zu beschließen.
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