Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat ein Rundschreiben zu „Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen von Anlageberatern und Personen, die Informationen zu Anlageprodukten erteilen“ veröffentlicht. Darin wird detailiert festgelegt, welche Qualifikationen Personen mitzubringen haben, die für Finanzinstitute als Wertpapierberater tätig werden sollen.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 12.09.2017
„Für kompetente und verantwortungsvolle Kundenberatung sind qualifizierte Berater unabdingbar“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller: „Unser Rundschreiben legt Anforderungen fest, die ein hohes Niveau für einen modernen Anlegerschutz sicherstellen.“
Neben einem umfassenden Produktverständnis setzt das Rundschreiben für Wertpapierberater auch breiteres Wissen etwa über Marktkenntnisse sowie Verständnis wirtschaftlicher Kennzahlen voraus. Dazu haben Wertpapierberater eine einschlägige Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung nachzuweisen. Ebenso ist eine kontinuierliche Weiterbildung der Wertpapierberater sicherzustellen: Dazu sind etwa jährlich zumindest 15 Stunden Fortbildung zu absolvieren, um das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
Das FMA-Rundschreiben setzt auch die in der „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) festgelegten Anforderungen an die Qualifikationen von Wertpapierberatern um. Die Anforderungen sind mit dem Inkrafttreten des WAG 2018 ab 03.01.2018 zu erfüllen.
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