Künftig ist in allen Neuverträgen in der Unfallversicherung der GRANATA eine vorgezogene Invaliditätsleistung kostenfrei enthalten. Diese garantierte Direktleistung wird für bestimmte – in einem Verletzungskatalog aufgezählte – Verletzungen ausgezahlt.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 07.11.2022
„Uns ist es wichtig, versicherten Personen im Falle einer unfallbedingten Verletzung rasch und unbürokratisch zu helfen. Je nach Verletzung erhält der Kunde einen fixen Prozentsatz der für Dauerinvalidität versicherten Grundsumme – prompt und ohne lange Wartezeiten“, erläutert Mag. Erwin Mollnhuber von der Geschäftsführung der GARANTA.
Führt ein Unfall zu mehreren Verletzungen an einem Körperteil, wird die Direktleistung immer von der am höchsten bewerteten Verletzung geleistet. Bei Vorliegen mehrerer Verletzungen an verschiedenen Körperteilen werden diese zusammengerechnet. Die höchstmögliche Direktleistung bei mehreren Verletzungen beträgt dabei 50 % der Dauerinvaliditätsgrundsumme.
Auf Wunsch des Kunden kann ein Jahr nach Unfallzeitpunkt ein Sachverständigengutachten durchgeführt werden. Übersteigt der dabei ermittelte Invaliditätsgrad jenen der schon ausgezahlten Direktleistung, erhält der Kunde den Differenzbetrag, im umgekehrten Fall kommt es zu einer Rückforderung.
Künftig möchten wir uns noch stärker an selbstständige Versicherungsvermittler wenden und ihnen unsere Versicherungslösungen in der Schaden-/Unfallversicherung anbieten“, so Mollnhuber.
Foto oben: Mag. Erwin Mollnhuber, Geschäftsführung der GARANTA
zurück zur Übersicht
Beitrag speichern
sharing is caring
Das könnte Sie auch interessieren