Wer die IDD-Erfordernisse bewältigen will, muss Prozesse elektronisch abwickeln, ist Arno Schuchter, Vorstand für Vertrieb und Marketing der Generali Versicherung AG, überzeugt. Was mit den neuen Regularien auf Versicherer und Vermittler zukommt und warum er keine Zukunft für Honorare sieht, erklärt er im AssCompact Titelinterview.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 26.03.2018
Die persönliche Beratung könne nicht wirklich ersetzt, müsse aber bestmöglich mit der Digitalisierung vernetzt werden. „Wenn der Makler im Verkaufsprozess die IDD-Erfordernisse bewältigen will, hat er keine andere Chance mehr, als diesen Prozess elektronisch abzuwickeln“, ist Schuchter überzeugt. „Er müsste nämlich ansonsten stets von jeder Gesellschaft und allen Sparten sämtliche Informationsblätter dabei haben, die er dem Kunden vor Vertragsabschluss nachweislich zu übermitteln hat. Wie will er das machen, wenn nicht elektronisch?“ Die IDD werde auch helfen, den elektronischen Prozess in der Abwicklung zwischen Kunde, Makler und Versicherer deutlich zu beschleunigen.
„Laufende Provision in Krankenversicherung zu Recht gefordert“
Aus der IDD ergeben sich auch notwendige Änderungen der Vergütungssysteme. „So sind Vergütungen, die Schwellenwerte und mengenmäßige Werte beinhalten, in diesem Sinn nicht mehr erlaubt. Es wird eine Verschiebung hin zu Qualitätskriterien geben.“ Außerdem geht Schuchter davon aus, dass die Rückrechnungszeiten in der Lebensversicherung irgendwann länger werden. „Die laufende Provision wird in der Krankenversicherung von Maklern zu Recht gefordert. Wir stellen im Moment gerade Überlegungen an, wie wir dies in Zukunft umsetzen könnten.“
Provisionsverbot – „Gefahr gebannt“
Für Honorare sieht der Generali-Vorstand im Breitengeschäft keine Zukunft. „Der österreichische Markt hat in der Vergangenheit keine Kultur in diese Richtung entwickelt, dass der Kunde bereit wäre, für eine Versicherungsvermittlung ein Honorar zu bezahlen.“ Er sei auch stets gegen das Provisionsverbot gewesen, zumal Menschen ihren Versicherungsbedarf nicht erkennen können und wollen. „Deshalb ist es Pflicht der Versicherungswirtschaft und Vermittlerschaft, den Kunden darüber aufzuklären und dafür auch eine Provision zu bekommen.“ Diese „Gefahr“ sei aber nun „im Großen und Ganzen gebannt“, so Schuchter. „Damit sind nicht nur Vermittler, sondern vor allem Kunden ‚gerettet‘ – nämlich davor, dass sie mittel- und langfristig in einen Versicherungsnotstand geraten.“
Ausreichend auf Datenschutz-Verordnung vorbereitet?
Neben der neuen Vertriebsrichtlinie sorgt auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Herausforderungen. Jedoch: „Die Verordnung an sich gibt es ja schon, nur die Scharfschaltung inklusive der Strafen erfolgt im Mai“, gibt Schuchter zu bedenken. „Hier haben Makler und Versicherer einige Dinge in der täglichen Arbeit zu beachten. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob schon alle die entsprechenden Vorkehrungen getroffen haben.“ Werde der Abschluss-, Antrags- und Schadenprozess nicht elektronisch, sondern händisch durchgeführt, lauern einige Gefahren.
Das Titelinterview erscheint in der AssCompact April-Ausgabe.
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