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Grandits: „Milde Konsequenzen“ bei ersten IDD-Prüfungen

Grandits: „Milde Konsequenzen“ bei ersten IDD-Prüfungen

21. Januar 2020

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2 Min. Lesezeit

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News-Versicherungen

Für „beraten statt strafen“ bei den ersten IDD-Weiterbildungsprüfungen plädiert das Bundesgremium der Versicherungsagenten. Ansonsten stehen dieses Jahr Kammerwahlen und die neue Befähigungsprüfung im Fokus.

Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 21.01.2020

Die ersten Monate des Jahres stehen im Zeichen der WKO-Wahlen von 2. bis 5. März. Einige langjährige Funktionäre werden ihre Tätigkeit als Interessenvertreter beenden und aus den Gremien ausscheiden.

Erste IDD-Kontrollen

„Wir rechnen damit, dass die Aufsichtsbehörden 2020 mit ersten Kontrollen zur verpflichtenden IDD-Weiterbildung starten“, sagt KommR Horst Grandits, Bundesgremialobmann der Versicherungsagenturen. Das Bundesgremium werde diese Prüfungen „detailliert verfolgen“ und im Ernstfall für milde Konsequenzen im Sinne des Prinzips „Beraten statt strafen“ plädieren. „Speziell für die vielen Ein-Personen-Unternehmen waren und sind die Umstellungen mit großen Aufwendungen verbunden. Das muss berücksichtigt werden, wenn es um die mögliche Sanktionierung von Versäumnissen geht“, so Grandits.

Befähigungsprüfung und Gütesiegel

Mit der neuen Befähigungsprüfung soll 2020 ein zentrales Vorhaben abgeschlossen werden. Die Prüfungsordnung für Versicherungsagenten entspricht dann gemäß dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) einem Meister- oder Bachelorabschluss. „Damit holen wir auch international vor den Vorhang, welch umfangreiches Wissen unsere Versicherungsagenten in der täglichen Gewerbeausübung auszeichnet“, sagt Grandits. Gleichzeitig dürfen sich die neuen Versicherungsagenten nach positiver Absolvierung der Befähigungsprüfung als „staatlich geprüfte Versicherungsagenten“ bezeichnen.

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