Eine Vielzahl an strittigen Betriebsunterbrechungsschäden ortet Rechtsanwalt Dr. Roland Weinrauch (Rechtsanwaltskanzlei Weinrauch Rechtsanwälte GmbH) im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Vor einer vorschnellen Annahme von Abschlagsangeboten rät Weinrauch ab.

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 08.05.2020
Gibt es neue Entwicklungen im Zusammenhang mit Covid 19 und der Betriebsunterbrechung?
Ja es gibt ganz aktuelle Entwicklungen. Die meisten Versicherer lehnen zwar unverändert die Deckung ab, viele haben aber in der letzten Woche „freiwillige Unterstützungsangebote“ versendet. Diese betragen zumeist 15% der versicherten Taxe. Die Angebote sind vielfach als Pauschalabfindungen konzipiert und zeitlich befristet.
Was halten Sie von diesen „freiwilligen Angeboten“?
Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Es hängt letztlich vom Einzelfall ab. Wir haben mittlerweile eine Vielzahl von Fallgruppen sowohl in der Seuchen BU als auch in der BUFT identifiziert. Gemeint ist damit, dass wir aufgrund von unterschiedlichen Betriebsschließungssachverhalten und Versicherungsbedingungen gleichgelagerte Fälle sammeln und rechtlich bewerten. Insgesamt zeigt diese Bewertung oftmals ein sehr erfreuliches Bild für den Versicherungsnehmer. Ich rate daher unseren Klienten in vielen Fällen davon ab diese Abschlagsangebote anzunehmen.
Was raten Sie Schadenabwicklern, wie sollen diese mit diesen Schadenfällen umgehen?
Es ist spürbar, dass, insbesondere aufgrund der zeitlichen Befristung der Angebote, aktuell ein Druck in der Schadenabwicklung entsteht. Dazu kommt, dass derzeit Rechtsschutzversicherer die Deckung ablehnen. Aufgrund der sehr komplexen rechtlichen Situation ist die Beratung besonders herausfordernd. Erste Rückmeldungen vom Markt zeigen deutlich, dass mit vielen Versicherern – die ja aufgrund der Bedingungen auch unterschiedlich gute Rechtspositionen in der Deckungsablehnung haben – höhere Vergleichsabschlüsse erzielt werden können.
Worauf sollten Schadenabwickler besonders achten?
Ich halte es für gefährlich, wenn Schadenabwickler hier im Schnellverfahren „höhere“ Abschlagszahlungen verhandeln, zumal diese Verhandlungsergebnisse in Zukunft für die Kunden aufgrund der Vielzahl gleichgelagerter Fälle vergleichbar sein werden und ein schlechtes Verhandlungsergebnis dem Schadenabwickler im Nachhinein auf den Kopf fallen wird. Um Haftungen zu vermeiden, sollte die Beratungsleistung – die in diesen Fällen meiner Ansicht nach rechtlich sehr anspruchsvoll ist – ordentlich dokumentiert werden. Ich empfehle daher jedenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir bieten sowohl den Schadenabwicklern als auch den Kunden in diesen Fällen kostenfreie Erstgespräche an und sind dabei Sammelklagen vorzubereiten.
Was kann man sich unter Sammelklagen vorstellen?
Nun, wir sammeln aktuell Ansprüche, um diese rechtssicher fällig zu stellen. Diese Ansprüche kategorisieren wir in gleichgelagerte Fallgruppen. Natürlich sind wir bestrebt für diese Fallgruppen bestmögliche außergerichtliche Vergleiche zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, werden wir Musterprozesse führen. Durch die Vielzahl an Teilnehmern können wir diese Leistungen für den einzelnen betroffenen Kunden besonders kostengünstig anbieten.
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