Mit 01. Januar 2024 entfallen bei HDI LEBEN für alle neu abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Regelungen zur Verweisung.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 15.01.2024
HDI LEBEN verzichtete bereits vor einigen Jahren auf die vollständige abstrakte Verweisung und stellte die konkrete Verweisung in der Erstprüfung ein – und nun auch in der Nachprüfung.
Michael Miskarik, Niederlassungsleiter von HDI LEBEN in Österreich:
"Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung erreichen wir ein neues Qualitätslevel im Berufsunfähigkeitsschutz. Zuallererst wird dadurch die Leistungsprüfung erheblich einfacher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. So entfallen bei Betroffenen belastende Fragestellungen wie ‚Muss ich einen anderen Beruf annehmen?‘, ‚Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?‘. Das gibt in dieser schwierigen Situation eine wertvolle Sicherheit.
Obwohl wir unser Bedingungswerk durch die Neuregelung in wichtigen Punkten verbessern, bleiben Prämien und Gesundheitsfragen davon unberührt."
Foto oben: Michael Miskarik, Niederlassungsleiter von HDI LEBEN in Österreich
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