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Historische Gebäude versichern – was ist zu beachten ?

Historische Gebäude versichern – was ist zu beachten ?

27. Juli 2022

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3 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Bei einem historischen Gebäude denkt man in erster Linie an Burgen und Schlösser. Aber auch im städtischen Bereich gibt es eine große Anzahl von ähnlichen Gebäuden. Wenn ein Kunde ein historisches Gebäude versichern möchte, wird die Erstellung eines Deckungskonzeptes zur Herausforderung. Vieles ist zu beachten...

Andreas Richter

Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 27.07.2022

Von Alfred Binder, ÖVM Vorstand (Foto)

Ein historisches Gebäude muss im Allgemeinen mehrere Kriterien erfüllen, bevor es von einer offiziellen Stelle als historisch eingestuft wird. Weiters muss das Gebäude ein gewisses Alter aufweisen. Darüber hinaus muss das historische Haus zum heutigen Zeitpunkt erkennbar dieselbe Form aufweisen, als es seinerzeit historisch wurde. Zu guter Letzt ist für eine Bewertung wichtig zu wissen, ob am Standort ein Ereignis von historischer Bedeutung stattgefunden hat oder eine Person von historischer Bedeutung mit dem Standort in Verbindung gebracht wurde.

Werden diese Voraussetzungen erfüllt, können wir von einem historischen Gebäude sprechen. Gilt es ein derartiges Gebäude zu versichern, muss zunächst ein Versicherer gefunden werden, welcher für ein derartiges Risiko einen Versicherungsschutz zeichnet. Jahrhundertealte Mauern, große Dachflächen mit verschiedenen Neigungen, alte Fresken, antike Möbel und kunsthistorisch einmalige Details machen Schadenfälle unermesslich teuer.

Die richtige Versicherungssumme finden

Schwierig wird es, für derartige Liegenschaften die richtige Versicherungssumme zu finden. Bei einer Bewertung muss auf die Baumaterialien und auf die künstlerische Gestaltung der Gemäuer Rücksicht genommen werden. Diese Gebäude bestehen meist aus mehreren baulichen Abschnitten, sodass hier eine Risikotrennung vorzunehmen ist. Darüber hinaus ist auch das Denkmalschutzgesetz in der letztgültigen Fassung vom 07.07.22 zu beachten. Durch die darin enthaltenen Auflagen kann es zu beträchtlichen Mehrkosten kommen.

Es kann leicht passieren, dass sich die Bauordnung und der Denkmalschutz im Weg stehen. Das kann bedeuten, dass z. B. bei einem Brandschaden nicht neu aufgebaut, sondern restauriert werden muss. Die dadurch enormen Zusatzkosten müssen ebenfalls bei der Gesamtversicherungssumme berücksichtigt werden.

All dies muss ein Schätzgutachten beinhalten. Eine Neuwertschätzung würde bei derartigen Gebäuden enorm hohe Versicherungssummen ausweisen mit dem Ergebnis, dass bei einem üblichen Gebäudebündelprodukt hohe Versicherungsprämien verrechnet würden. Eine Zeitwertschätzung führt zu einem verminderten Versicherungsschutz und ist somit auch nicht zielführend.

Als Alternative bietet sich die Variante Höchsthaftungssumme unter Berücksichtigung der Baulichkeit an. Auch wäre zu entscheiden, ob man ein übliches Gebäudebündelprodukt oder eine Allgefahrendeckung wählt.

Tipp: Wie man sieht, handelt es sich hier um ein sehr spezielles Deckungskonzept, welches auch eine umfassende Beratung beim Kunden erfordert. Dafür gibt es Spezialisten als Kooperationspartner wie z. B. Kotax Versicherungssysteme.

Titebild: © jirsak – stock.adobe.com

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