Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, ist Vortragender bei den AssCompact Trendtagen 2022, wo er ausgewählte Fallbeispiele der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) präsentiert, die Deckungslücken aufzeigen, aus denen eine Maklerhaftung entstehen kann. In seiner Keynote am 5. Oktober spricht er unter anderem über zu rasche Schadenablehnungen seitens der Versicherer und in welchem Bereich Deckungslücken in Zukunft durch ev. veränderte Risikolagen vermehrt zum Problem werden.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 25.07.2022
Neun von zehn Schlichtungsfälle der Rechtsservice und Schlichtungsstelle betreffen Deckungsstreitigkeiten. Doch daraus den verallgemeinernden Schluss zu ziehen, dass Versicherer generell zu rasch mit Schadenablehnungen zur Hand wären, möchte Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Rechtsschutzexperte und Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (WKÖ), nicht: „Die RSS wurde seinerzeit vor allem zur rechtlichen Klärung von Deckungsfragen infolge von Ablehnungen durch die Versicherer ins Leben gerufen; insofern ist es geradezu logisch, dass Deckungsstreitigkeiten die Tagesordnung der RSS dominieren.“
Zahl der Schlichtungsanträge im Rechtsschutz nimmt stark zu - Haftungspotenzial für Makler enorm hoch
Vor allem in der Sparte Rechtsschutz, nimmt die Zahl der Schlichtunsanträge laut RSS-Statistik stark zu. Gisch denkt, dass die hohe Komplexität der Rechtsschutzversicherung für eine Vielzahl von Deckungsstreitigkeiten (mit)verantwortlich sei. „Im Wort Rechtsschutz steckt bekanntlich der Begriff ‚Recht‘ … und Recht ist als solches quasi per se komplex. Um die Rechtsschutzversicherung im Detail zu begreifen, muss man das ‚Recht‘ – konkreter: die Rechtswissenschaften – an sich begreifen … und dabei scheitern Viele. Um es an einem Beispiel fest zu machen: Um beurteilen zu können, ob die Geltendmachung einer Exszindierungsklage rechtsschutzmäßig gedeckt sein kann, muss man erst einmal wissen, was eine Exszindierungsklage ist“, erklärt Gisch.
Das Haftungspotenzial für die Makler, sei es in der Vermittlung von Rechtsschutzversicherungsprodukten, als auch in der Abwicklung von Rechtsschutz-Schäden, ist enorm, so Gisch. „Der Versicherungsmakler / die Versicherungsmaklerin wird haftungsmäßig bekanntlich als Sachverständiger im Sinn des § 1299 ABGB betrachtet und dies macht auch vor der Bearbeitung von Rechtsschutz-Schäden nicht Halt. Übernimmt man als MaklerIn die Bearbeitung von Schäden aus der Rechtsschutzversicherung wird man nicht nur das spezifische versicherungsrechtliche Know-how aufweisen müssen, sondern – jedenfalls in Grundzügen – auch mit allgemein-rechtlichem Grundwissen aufwarten müssen. Man denke hier etwa an Fristenläufe in der ZPO oder der StPO, deren Unkenntnis im Zweifel zu Lasten der Maklerhaftung ausschlagen kann. Ich bin mir – wenn ich ehrlich sein darf – nicht sicher, ob das jedem/jeder VersicherungsmaklerIn so deutlich bewusst ist.“
„Veränderte Risikolage wird zu weiteren Risikoausschlüssen seitens der Rechtsschutz-Versicherer führen“
Deckungslücken werden durch veränderte Risikolagen in Zukunft vermehrt zum Problem, weiß Gisch. Die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass Kumulrisiken – eine Häufung gleichartiger/gleichgelagerter Risiken – für die (Rechtsschutz-)Versicherer ein besonders sensibles Thema darstelle, zumal diese in der Schadenabwicklung besonders ressourcen- und kostenintensiv seien, so Gisch. „Durch potenziell weitere bzw. neue Risikolagen, wie sie etwa durch Kriege, Rohstoff-Engpässe, Klimawandel, Black-Out-Gefahren oder dgl. geschaffen werden, werden weitere Kumulrisikosituationen entstehen, sodass ich persönlich damit rechne, dass Rechtsschutz-Versicherer allenfalls mit neuen, weiteren Risikoausschlüssen aufwarten werden. Ob dies in weiterer Folge für den VN zum Deckungsproblem werden wird, wird einerseits von der konkreten Reichweite der Ausschlüsse abhängig sein und andererseits davon, welche dieser Kumulrisiken in der Praxis tatsächlich schlagend werden. Im Zweifel werden wir aber wohl mit eher weitreichenden weiteren Risikoausschlüssen bzw. mit der strikten/peniblen Anwendung bereits vorhandener Ausschlüsse (z.B. Kriegsklausel, Ausnahmesituationsklausel, etc.) zu rechnen haben.“
Versäumen Sie nicht die Keynote von Erwin Gisch bei den AssCompact Trendtagen 2022
Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, referiert bei den AssCompact Trendtagen 2022 am 5. Oktober zum Thema „Deckungsablehnungen & -lücken in der Rechtsschutzversicherung – Haftungspotenzial für den Versicherungsmakler?“ in der Pyramide Wien/Vösendorf. Anhand ausgewählter Fallkonstellationen aus der Spruchpraxis der Rechtsservice- und Schlichtungsstelle (RSS) versucht der Experte der Fragestellung nachzugehen, ob aus Deckungslücken des betroffenen Rechtsschutzversicherungsprodukts eine potenzielle Haftung des vermittelnden Maklers besteht.
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Foto oben: Prof. Mag. Erwin Gisch, MBA, Rechtsschutzexperte und Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (WKÖ)
Titelbild: ©Tiko – stock.adobe.com
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