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Interessanter Ausblick in die Zukunft der Mobilität

Interessanter Ausblick in die Zukunft der Mobilität

14. Juni 2018

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3 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

Einen interessanten Ausblick in die Zukunft des autonomen Fahrens von der Technik über die Haftung bis zur Versicherung bot das Forschungsinstitut für Privatversicherungsrecht an der Universität Salzburg.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 14.06.2018

Werden wir schon bald gemütlich im Auto schlafen, während uns künstliche Intelligenz selbsttätig in tiefstem Schneetreiben über den Großglockner chauffiert? „Nein, soweit sind wir noch nicht“, ließ Dr. Dirk Wisselmann, Referent für automatisiertes Fahren und Fahrerassistenz in der BMW Group, unmissverständlich wissen. Auch wenn neue BMW Modelle schon heute mit bis zu 23 Sensoren und Kameras ausgerüstet sind, werde dieser Level 5 (Vollautomatisierung) bestenfalls zwischen 2025 und 2030 Realität werden – und auch da eher nicht auf der für künstliche Intelligenz extrem herausfordernden Fahrt auf Landstraßen.

„Wir fokussieren auf Level 3“, so Wisselmann. Es sei eine sehr realistische Variante, dass wir in ein paar Jahren auf der Autobahn entspannt einen Film schauen und nur dann das Steuer übernehmen müssen, wenn vom Fahrassistenten das Signal kommt, dass eine schwierige Baustelle vor uns liegt. Es sei zu erwarten, dass autonomes Fahren die Verkehrssicherheit erhöhen werde. Eine BMW Studie von einer Million Unfällen in den USA habe gezeigt, dass gängige Fahrassistenzsysteme schon heute die Unfallhäufigkeit um 30% senken.

Einen spannenden Ausblick auf die haftungs- und versicherungsrechtliche Seite des autonomen Fahrens bot Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner, Leiter der Abteilung Finanzmarktrecht am Institut für Zivilrecht der JKU Linz. Es stehe außer Frage, dass es haftungsrechtliche und versicherungsrechtliche Folgen hat, wenn Autos automatisiert unterwegs sind. „Zu einem haftungsrechtlichen Paradigmenwechsel wird es aber nicht kommen“, ist Perner überzeugt.

Der Gesetzgeber werde sich die Frage stellen müssen, wie er auf die technische Entwicklung reagiert. So werden man zum Beispiel den Begriff der Sorgfaltswidrigkeit neu definieren müssen: „Natürlich ist es sorgfaltswidrig, wenn man heute mit 130 auf der Autobahn fährt und dabei durch einen Film abgelenkt ist“, so Perner. Anders stellt sich das aber dar, wenn ein Fahrassistent das Auto lenkt. Autonomes Fahren werde daher auch eine neue Sicht auf die Produkthaftung und die Möglichkeiten zur Regressierung nach sich ziehen.

Eine Entwicklung, mit der sich auch die Versicherer bereits intensiv beschäftigen, wie Rolf Behling, Head of Automotive Innovation Center von Allianz Automotive, in seinem Referat ausführte. Schon heute können 54 % der Haftpflichtschäden durch intelligente Systeme wie Park-, Spurwechsel- oder Spurhalteassistenten und Kollisionswarner vermieden werden.

Im Bild oben von links: Institutsvorstand Univ.-Prof. Michael Gruber, Rolf Behling, Univ.-Prof. Stefan Perner, Dirk Wisselmann und der Obmann des Fördervereins des Forschungsinstituts für Privatversicherungsrecht, Philip Steiner.

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