Verstößt das Vergleichsportal Check24 gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs? Die erste Einschätzung des Landesgerichtes München stößt auf positive Resonanz beim deutschen Vermittlerverband.
Redakteur/in: Andreas Richter - Veröffentlicht am 26.02.2016
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte eine Klage eingereicht, mit der er eine Gleichbehandlung auch der digitalen Vertriebswege fordert. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals würden Verbraucher angelockt, um Versicherungsverträge über das Portal abzuschließen. All das geschehe, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten.
Online-Portal muss sich als Makler zu erkennen geben
Erste Einschätzungen der Vorsitzenden Richterin deutet der BVK nun als Bestätigung. Sie habe deutlich zu erkennen gegeben, dass zum Wohl des Verbrauchers grundsätzlich alle Vertriebswege denselben Pflichten unterworfen sein sollten. Auch habe das Gericht signalisiert, dass sich Check24 gegenüber dem Kunden klar als Versicherungsmakler zu erkennen geben muss. Eine Entscheidung gab es allerdings nicht. Der Prozess startet am 11.Mai.
Quelle: AssCompact Deutschland, bearbeitet durch Redaktion Österreich
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