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Mögliche Baustellen in der Betrieblichen Vorsorge

Mögliche Baustellen in der Betrieblichen Vorsorge

21. September 2022

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8 Min. Lesezeit

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News-Im Blickpunkt

Nachfolgend betrachten die Experten und Sprecher bei den AssCompact Trendtagen 2022 Gerhard Danler, Stefan Moser und Dr. Heimo Czepl ein betriebliches Vorsorge-Modell sowie die Finanzierungskomponenten (Wertpapiere, Versicherung) und prüfen mögliche Szenarien.

Mag. Peter Kalab

Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 21.09.2022

Mehr Informationen zu den AssCompact Trendtagen 2022 sowie den Anmeldungsmöglichkeiten erhalten Sie hier ...

Das Modell

Die Zusage vereinbart eine monatliche Pension von 2.000 Euro (12x p.a.). Der erforderliche Kapitalbetrag wurde – wie damals üblich – über die Wertpapierdeckung gemäß § 14 EStG und einer klassischen Rückdeckungsversicherung angespart. Nach damaligen Rahmenbedingungen mit Pensionsantrittsalter 60. Eine Witwenvorsorge für die Lebensgefährtin wurde nicht berücksichtigt.

Ausgangssituation heute

Hier hat sich inzwischen einiges getan, jedoch hat das Unternehmen das Pech, nicht mehr vom damaligen Vermittler betreut zu werden. Es liegt somit an uns, das Modell näher zu beleuchten und den Status quo zu erheben:

Unternehmerische Perspektive

Das Unternehmen hat sich stabil entwickelt, die Auftragslage ist grundsätzlich gut.

  • Persönliche Perspektive: Der GGF hat seine Lebensgefährtin geheiratet und zwei Kinder. Die Absicherung des Einkommens für die Versorgung der Familie im Falle des Falles ist ein wesentlicher Aspekt.
  • Vertragliche Unterlagen: Der Pensionszusage ist nicht gewartet worden, allfällige Anpassungen (als Aktualisierung oder neue Zusage) sind zu prüfen.
  • Wertpapiere: Die Mindestbedeckung erfolgte mit Wertpapieren nach § 14 EStG. Abhängig vom Anlegerprofil des Kunden kann dieser Weg beibehalten werden oder ein Wechsel zur Versicherungslösung erfolgen.
  • Rückdeckungsversicherung: Die Differenz über die Wertpapiere hinaus wurde über eine Erlebensversicherung ohne garantierte Rententafel abgedeckt. Die Polizze beinhaltet zwar einen garantierten Rechenzins, die prognostizierte Pensions-zahlung liegt jedoch aufgrund gesunkener Gewinnbeteiligungen in weiter Ferne.
Handlungsbedarf

Aus den geänderten persönlichen Umständen sowie nötiger Anpassungen bei den Finanzierungskomponenten als auch beim Vertragswerk (Pensionszusage) ergeben sich auf den ersten Blick folgende Maßnahmen:

  • Unternehmerisches Umfeld: Das Unternehmen hat Reserven, eine Erhöhung der Ansparrate wäre leistbar.
  • Persönliches Umfeld: Die Versorgung der Familie im Todesfall oder die Einkommensabsicherung bei Berufsun-fähigkeit kann zwar über das Unternehmen erfolgen. Hier sind jedoch die Auswirkungen im Leistungsfall genau abzuklären.
  • Vertragliche Unterlagen: Bei der Pensionszusage reicht es, auf Basis des bestehenden Vertrages einen ergänzenden Nachtrag (mit juristischer Begleitung) zu erarbeiten.
  • Wertpapiere: Das Depot bleibt auf Wunsch des Kunden ohne weitere Sparbeiträge bestehen. Eine Übertragung an die Versicherung bringt aufgrund der verbleibenden Restlaufzeit keinen Vorteil.
  • Rückdeckungsversicherung: Die Erlebensversicherung bietet zwar keine garantierte Rente, der garantierte Rechen-zins im bestehenden Vertrag ist aufgrund des niedrigen Zinsumfelds durchaus attraktiv. Für die Erreichung der vereinbarten Zielpension ist eine erhebliche Anpassung für die verbleibende Restlaufzeit erforderlich.
Zusammenfassendes Ergebnis

Aufgrund der Entscheidung, die Wertpapiere nicht weiter zu besparen und die bestehende Rückdeckung mit einem Neuvertrag zu ergänzen, erhöht sich die Beitragszahlung erheblich. Durch die finale Überlegung des GGF, mit 65 in Pension zu gehen, kommt es zu einer Ausdehnung der Ansparphase und damit zu einer leistbaren Prämienzahlung.

Die Alternative für den Kunden (als gleichzeitig Begünstigter), eine geringere Zielpension und damit einhergehend eine Verflachung der Aufwendungen zu überlegen, wäre aufgrund der positiven Ergebnisse gegenüber der Finanz nicht argumentierbar. Im Zuge der Anpassungen ist es jedenfalls empfehlenswert, den steuerlichen Vertreter mit einzubeziehen.

Versäumen Sie nicht die Keynote von Gerhard Danler, Stefan Moser und Dr. Heimo Czepl bei den AssCompact Trendtagen 2022 powered by Wiener Städtische Versicherung

Gerhard Danler und Stefan Moser (Geschäftsführer der Moser Danler Betriebliche Vorsorge GmbH) sowie Dr. Heimo Czepl (Geschäftsführer der Czepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH & Co KG) geben in ihrem Vortrag „Fallstricke sowie Chancen in der BAV und die Rolle des Steuerberaters“ am 5. Oktober nützliche Tipps zur BAV-Beratung.

Der Vortrag ist powered by Wiener Städtische Versicherung, der das Thema BAV besonders am Herzen liegt. Aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheiten sei der Informationsbedarf auf Seiten der Kundinnen und Kunden noch höher als zuvor, ist sich KR Gerhard Heine, KR Gerhard Heine, Leiter Partnervertrieb Wiener Städtische Versicherung AG, sicher und ergänzt: „Die Wiener Städtische ist Marktführer in der betrieblichen Altersvorsorge und möchte dem Publikum auch am Trendtag durch diesen Experten-Vortrag umfangreiche Informationen und interessante Einblicke ermöglichen.“

Sichern Sie sich bereits jetzt Ihre kostenlosen Trendtagtickets für den 5. und 6. Oktober!

Die Anmeldung zu den AssCompact Trendtagen ist kostenfrei. Durch das an den beiden Veranstaltungstagen heuer unterschiedliche Vortragsprogramm ist Ihre Teilnahme an beiden Tagen auf jeden Fall sinnvoll. Wenn Sie dieses Angebot nützen möchten, melden Sie sich dazu an beiden Tagen gesondert an!

Nutzen Sie die Möglichkeit, bei den AssCompact Trendtagen auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitzunehmen – diese können beim Branchentreff des Jahres einen Großteil ihrer Weiterbildungsverpflichtung absolvieren!

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der AssCompact September-Ausgabe!

Foto oben v.l.n.r.: Stefan Moser und Gerhard Danler (Geschäftsführer der Moser Danler Betriebliche Vorsorge GmbH) sowie Dr. Heimo Czepl (Geschäftsführer der Czepl & Partner Steuer- und Unternehmensberatungs GmbH & Co KG)
Titelbild: © magele-picture – stock.adobe.com

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