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Manager-Rechtsschutzversicherung: Raus aus dem Nischengeschäft!

Manager-Rechtsschutzversicherung: Raus aus dem Nischengeschäft!

31. Mai 2021

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2 Min. Lesezeit

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News-Management & Wissen

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Kerstin Quirchtmayr

Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 31.05.2021

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Laut Mag. Isabel Lechner und Dr. Peter Schober umfassen die Risiken von Mangern folgende Aspekte:

Das strafrechtliche Risiko:

Das Risiko des Managers, Bekanntschaft mit Ermittlungsbehörden zu machen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Spektakuläre Strafverfahren haben zu einer Verunsicherung in den Chefetagen geführt. Kein Wunder, denn als gesetzlicher Vertreter trägt der Manager die volle Verantwortung für alles, was im Unternehmen geschieht. Diese Manager nehmen dann im schlimmsten Fall auch auf der Anklagebank Platz. Die Kosten der Strafverteidigung trägt der Betroffene persönlich. Ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Unternehmen besteht nicht.

Das zivilrechtliche Risiko:

Manager haben die Pflicht zur umfassenden, fachlich einwandfreien Leitung der Gesellschaft. Sie haften gegenüber der Gesellschaft für den objektiven Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns.

Wer im Unternehmen Verantwortung übernimmt und einen Fehler macht, haftet dabei im Zweifel in unbegrenzter Höhe. Geschäftsführer und Vorstände trifft die Haftung persönlich und direkt.

Den Dienstvertrag:

Neben seiner Stellung als Organ hat der Vorstand oder Geschäftsführer in aller Regel einen Dienstvertrag mit dem Unternehmen, in dem die Details seiner Tätigkeit geregelt sind. Die gesetzlichen Schutzvorschriften für Arbeitnehmer finden auf solche Verträge jedoch nur beschränkt Anwendung. So ist es für das Unternehmen leichter, sich von einem unbequemen Geschäftsführer als von einem Arbeitnehmer zu trennen. Anlässe dafür gibt es genug.

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Foto oben: Dr. Peter Schober und Mag Isabel Lechner

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