Die Merkur Lebensversicherung bietet in ihren Berufsunfähigkeitsversicherungen ein zusätzliches Feature an, das auch nach dem Ende der BU-Versicherung Leistungen erbringt.
Redakteur/in: Kerstin Quirchtmayr - Veröffentlicht am 4/9/2024
Die Erweiterung gilt für Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung, deren Leistungsdauer mindestens bis zum 60. Geburtstag der versicherten Person vereinbart wurde. Wird die versicherte Person vor ihrem 45. Geburtstag aufgrund von bedingungsgemäßer Pflegebedürftigkeit berufsunfähig, und besteht diese Pflegebedürftigkeit bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer ununterbrochen fort, so kommt die vereinbarte Rente lebenslang zur Auszahlung.
Das Produkt-Feature ist in den Bedingungen der Tarife Plan B (Plus) und BUZ (Plus) fix inkludiert.
Wolfgang Menghin, Leiter MFA-Vertrieb:
"Unsere Kunden haben somit im Fall einer früh eingetretenen Berufsunfähigkeit aufgrund Pflegebedürftigkeit den Vorteil einer lebenslangen BU-Rente. Und das ohne eine zusätzliche Prämie."
Optional kann auch der Pflegerentenzusatztarif hinzugefügt werden, der eine Volldeckung im Falle der Pflegebedürftigkeit bietet und grundsätzlich mit einer lebenslangen Pflegerente ausgestattet ist.
Wolfgang Menghin:
"Die Produktkombinationen, die bei unseren Vertriebspartnern sehr beliebt sind, bieten dem Kunden einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz für oftmals gemeinsam oder in Folge auftretende Leistungsauslöser."
Foto oben: Prok. Wolfgang Menghin, Leiter MFA-Vertrieb, Merkur Lebensversicherung AG
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