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Nachmeldefrist ist ungewöhnlich

Nachmeldefrist ist ungewöhnlich

19. Januar 2023

|

1 Min. Lesezeit

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OGH-News

7Ob160/22p

Artikel von:

Ewald Maitz, MLS

Ewald Maitz, MLS

Gründer und Geschäftsführer von versdb

Klausel: "Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsunternehmen später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht, besteht, unabhängig davon, wann der Versicherungsunternehmer Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangt, kein Versicherungsschutz."

Die Klausel ist objektiv und subjektiv ungewöhnlich und deshalb iSd § 864a nichtig.

versdb 2023, 9
Rechtsschutz
7Ob160/22p

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