AssCompact berichtet in Kooperation mit versdb-Gründer Ewald Maitz, MLS über aktuelle und brachenrelevante OGH-Urteile.
Artikel von:
Ewald Maitz, MLS
Gründer und Geschäftsführer von versdb
Wiederherstellungsklausel Schlepplift
Die Klägerin betreibt ein Gletscherskigebiet. Dort wurden am 30. Oktober 2018 zwei Schlepplifte durch den Abgang einer Nassschneelawine derart massiv beschädigt, dass sie nicht weiter betrieben werden konnten. Die Klägerin errichtete im Jahr 2019 anstelle der beiden Schlepplifte eine Funifor-Bahn [Luftseilbahn mit zwei Seilen und einer großen Kabine].
Die Neuwertdifferenz wird nach den Bedingungen nur ersetzt, wenn die wiederhergestellten bzw. wiederbeschafften Sachen dem gleichen Betriebs- bzw. Verwendungszweck dienen.
OGH: Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass die anstelle der beiden Schlepplifte errichtete Luftseilbahn mit zwei Seilen und einer großen Kabine (Funifor-Bahn) dem Gleichartigkeits- und Gleichwertigkeitsgebot nicht entspricht bedarf keine Korrektur, zumal die neue Bahn in ihrer Art und Gesamtgröße (zB Funifor-Stationen anstelle von Holzhütten) sowie unter Berücksichtigung der Errichtungskosten (maximal 3 Mio EUR für die Schlepplifte im Vergleich zu 13,5 Mio EUR für die Funifohr-Bahn) weit über eine (bloße) Modernisierung der Schleppliftanlagen hinausgeht. Angesichts dieser gravierenden Unterschiede vermag an dieser Beurteilung auch der Umstand nichts zu ändern, dass sich die Zweckbestimmung (Beförderung von Wintersportlern) und die Lifttrasse durch die Neuerrichtung der Seilbahn nicht geändert haben.
versdb 2023, 10
- Allgemein
7Ob162/22g
Eigenleistung
Die Rechtsansicht der Vorinstanzen, dass für die von der Klägerin (VN) selbst durchgeführten Aufräumarbeiten nicht die von ihr geltend gemachten Kosten für (fiktive) Fremdleistungen anzusetzen seien, sondern ein in Anwendung des § 273 ZPO reduzierter Betrag, ist nicht korrekturbedürftig, zumal die Klägerin ansonsten bereichert wäre.
versdb 2023, 10
- Allgemein
7Ob162/22g
Nachmeldefrist ist ungewöhnlich
Klausel: "Wird der Deckungsanspruch vom Versicherungsunternehmen später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages für das betreffende Risiko geltend gemacht, besteht, unabhängig davon, wann der Versicherungsunternehmer Kenntnis vom Eintritt eines Versicherungsfalles erlangt, kein Versicherungsschutz."
Die Klausel ist objektiv und subjektiv ungewöhnlich und deshalb iSd § 864a nichtig.
versdb 2023, 9
Rechtsschutz
7Ob160/22p
Abtretung, Verpfändung
Klausel: "Versicherungsansprüche können erst abgetreten oder verpfändet werden, wenn sie dem Grunde und der Höhe nach endgültig festgestellt sind."
Die Klausel ist zulässig.
versdb 2023, 9
Rechtsschutz
7Ob160/22p
Katastrophenklausel
Die Klausel: „Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit Katastrophen; eine Katastrophe liegt vor, wenn durch ein Naturereignis oder ein sonstiges Ereignis dem Umfang nach eine außergewöhnliche Schädigung von Menschen oder Sachen eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht“ ist weder intransparent noch gröblich benachteiligend.
versdb 2023, 9
Rechtsschutz
7Ob160/22p
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