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ÖVM Maklertipp: Haftungszeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung

(Bild: ©Rawf8 - stock.adobe.com)

ÖVM Maklertipp: Haftungszeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung

22. Dezember 2022

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3 Min. Lesezeit

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Recht & Wissen

Der Krieg in der Ukraine, Corona-Pandemie, der blockierte Suezkanal, Containerstau in der Nordsee und wegen der Null- Covid-Politik in China gesperrte Häfen, diese Liste würde sich noch beliebig lange fortführen lassen. Unter dem Strich haben Betriebe jeder Größe und jeder Branche mit Supply-Chain-Risiken zu kämpfen.

Artikel von:

Ing. Alexander Punzl

Ing. Alexander Punzl

Präsident Österreichischer Versicherungsmaklerring (ÖVM)

Eine Studie belegt, dass rund 80% der Großbetriebe und rund 65% aller Kleinbetriebe derzeit über eingeschränkte Verfügbarkeit von, für die Betriebe notwendige Güter, Maschinen und Anlagen klagen. Dabei muss man bedenken, dass wir hier von normalen Betriebsabläufen sprechen. Wie ist das Szenario, wenn es zu nicht planbaren Schäden kommt?

Beispiel aus der Praxis: Großbrand in einem Produktionsbetrieb

Ich bearbeite gerade einen Feuerschaden. Im Mai dieses Jahres ist durch menschliches Fehlverhalten ein Großbrand in einem Produktionsbetrieb ausgebrochen, was schließlich zu einem Totalschaden der Betriebsstätte geführt hat. Die Gesamtversicherungssumme der Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung beträgt unter 15 Mio. Euro und die verwendeten Maschinen und Anlagen sind nicht spezifisch oder Hightech. Also ein Betrieb, wie wir er zig-fach von Versicherungsmaklerbüros betreut wird.

Erst im Oktober, also fünf Monate später, war die Planung für den Wiederaufbau abgeschlossen und die Maschinen und Anlagen bestellt.

Dieser Betrieb hatte vor der Covid-Krise mit Lieferzeiten seiner Anlagen von rund sechs Monaten zu rechnen. Jetzt muss er, wenn alles gut geht, eine Lieferzeit von 12–14 Monaten in Kauf nehmen. Selbst wenn mein Kunde Glück hat, die Lieferanten Wort halten und wie versprochen liefern, wird die Montage und der Probetrieb weitere zwei Monate in Anspruch nehmen.

Alles in allem werden insgesamt 21 Monaten vergehen, bis der Betrieb technisch gesehen wieder so produzieren kann wie vor dem Feuerschaden. Wann der Betrieb dasselbe wirtschaftliche Niveau erreichen wird, steht noch in den Sternen.

Der einzige Lichtblick in dieser ganzen Misere ist, dass wir 2021 beim Renewal für 2022 die Haftungszeit von 12 auf 24 Monate erhöht haben!

Selbstverständlich haben wir nicht nur mit diesem Kunden über eine krisenbedingte Anpassung der Haftungszeit gesprochen.

Tipp: Anhebung der Haftungszeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung!

Mein Tipp, ja, mein dringender Rat an alle meine Versicherungsmaklerkollegen:innen ist daher, empfehlen Sie unbedingt und nachweislich allen Ihren Betriebs- und Industriekunden eine deutliche Anhebung der Haftungszeit in der Betriebsunterbrechungsversicherung!

Eine Verdoppelung der Haftungszeit bedeutet, wie wir alle wissen, keinesfalls eine linear steigende Prämie. Hier nicht ausreichend zu beraten bedeutet, Ihr Unternehmen einem hohen Haftungsrisiko auszusetzen!

Über den Tellerrand der reinen Versicherungsberatung hinausblickend, könnten Sie Ihren Kunden eine Betriebsfortführungsplanung (BCP) oder zumindest eine Notfallplanung empfehlen. Ihre Versicherungspartner werden Ihnen dazu ein Risikomanagementunternehmen nennen können.

Dadurch betreiben Sie eigenen Kundenschutz, denn der deutsche Bundesverband technischer Brandschutz erklärt, dass 70% aller Unternehmen, die keinen Betriebsfortführungsplan haben, nach einem Großschaden Insolvenz anmelden müssen.

Den Beitrag lesen Sie auch in der AssCompact Dezember-Ausgabe!

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