Die österreichischen Pensionskassen bieten ab sofort als neue und zusätzliche Service-Einrichtung eine unabhängige Ombudsstelle an. Die Leitung übernimmt der Jurist Dr. Ernst Klicka, der als weisungsfreier und unabhängiger Ombudsobmann fungiert.
Redakteur/in: Mag. Peter Kalab - Veröffentlicht am 09.12.2020
Im Falle einer Beschwerde eines Leistungs- bzw. Anwartschaftsberechtigten prüft der Ombudsmann dieses Anliegen unabhängig, neutral und vertraulich. Ziel ist es stets, einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten und eine gütliche Einigung zu erreichen. Vor allem auch Leistungsberechtigte mit alten Sonderverträgen erhalten damit eine unabhängige Anlaufstelle. Ein Verfahren vor der Ombudsstelle ist für die Berechtigten kostenlos.
„Optimales Kundenservice und Transparenz sind den heimischen Pensionskassen seit jeher sehr wichtig. Mit der Einsetzung eines unabhängigen Ombudsmannes bieten wir nun eine zusätzliche, persönliche Anlaufstelle für manch besonders erklärungsbedürftigen Fall an. Der Ombudsmann soll alle berechtigten Anliegen prüfen, Erwartungshaltungen hinterfragen und gegebene Regelungen erörtern“, erklärt Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen.
Neue Ombudsstelle sorgt für mehr transparenten Service
Bereits bisher stand Transparenz bei den heimischen Pensionskassen im Vordergrund. So geben die heimischen Pensionskassen jedem Berechtigten einmal pro Jahr detailliert Auskunft über die eingezahlten Beiträge und die zu erwartenden Leistungen. Insbesondere wird über Kapitalstand, Kapitalentwicklung, Verwaltungskosten, erworbene Ansprüche, voraussichtliche Höhe der Pensionsleistung, Performance der Veranlagungsgemeinschaft (VRG) u.a.m. informiert. Wer sich als Anwartschafts- und Leistungsberechtigter darüber hinaus für die Arbeit seiner Pensionskasse interessiert, erhält von den Pensionskassen-Experten auf Anfrage auch detailliertere Auskunft über die Veranlagung der Gelder. Bei einigen Pensionskassen kann man die Information über den Erfolg der Veranlagung auch monatlich im Internet abrufen.
Bei jeder Pensionskasse ist für die Kunden die Einsicht in die geschäftliche Gebarung ihrer Pensionskasse gesetzlich verankert. Dazu gehört das Recht, die Hauptversammlung zu besuchen und dort Fragen zu stellen, Vertreter der Kunden und der Pensionisten in den Aufsichtsrat zu entsenden sowie die Möglichkeit, auch in den Veranlagungsbeiräten vertreten zu sein, welche die strategischen Entscheidungen zur Veranlagung des Pensionsvermögens begleiten.
Die auf Branchenebene eingerichtete unabhängige Ombudsstelle ergänzt nun das transparente Service für die Kunden.
Foto oben: Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen.
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